Leistner nimmt DFB-Sperre nicht hin

  20 September 2020    Gelesen: 789
  Leistner nimmt DFB-Sperre nicht hin

Bei einem Pflichtspiel hat HSV-Profi Toni Leistner bereits gefehlt. Der Fußballer will allerdings seinen Ausschluss von fünf Partien, davon zwei auf Bewährung, wegen einer Attacke auf einen Dresdner Fan nicht akzeptieren. Das DFB-Sportgericht wird sich noch einmal mit diesem Fall beschäftigen müssen.

Der Fußball-Profi Toni Leistner will einem Zeitungsbericht zufolge seine Sperre für die Schubs-Attacke gegen einen Fan nicht hinnehmen. Der Neuzugang des Zweitligisten Hamburger SV wolle mithilfe des Sportanwalts Christoph Schickhardt am Montag Einspruch gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts einlegen, berichtete die "Bild am Sonntag".

Von den Richtern des Deutschen Fußball-Bundes war Leistner für fünf Pflichtspiele gesperrt worden, zwei davon auf Bewährung. Der 30-Jährige hatte nach dem Pokalspiel des HSV beim Drittligisten Dynamo Dresden (1:4) einen Dynamo-Fan auf der Tribüne attackiert, nachdem dieser ihn und seine Familie heftig beleidigt hatte.

"Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen. Natürlich darf es Selbstjustiz nicht geben - dauert aber ein Rechtsbruch gegen jemanden an, braucht sich dies niemand bieten lassen und kann sich angemessen wehren", sagte Schickhardt der "BamS". Im Fall Leistner könne man von Notwehr sprechen. "Wenn man die emotionale Gesamtsituation berücksichtigt, habe ich zumindest Verständnis", fügte er hinzu.

DFB-Richter Hans Eberhard Lorenz verwies darauf, für Leistner wegen der Beleidigungen und der vorherigen Pokalpleite des HSV bereits mildernde Umstände berücksichtigt zu haben. Aber er sagte auch: "Der Übergriff eines Spielers auf einen Zuschauer ist ein gravierender Vorfall. So etwas kann nicht mit einem Freispruch enden."

Leistner fehlte dem HSV bereits am Freitag beim 2:1-Sieg zum Saisonauftakt gegen Fortuna Düsseldorf. Seine Bewährungszeit endet am 18. September 2021, hatte der DFB mitgeteilt. Gegen das Urteil könne binnen 24 Stunden nach Zugang Einspruch beim Sportgericht eingelegt werden.

Quelle: ntv.de, wne/dpa


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