"Der UN-Sicherheitsrat hat 1993 vier Resolutionen verabschiedet. Er fordert Armenien auf, sich unverzüglich aus den besetzten Gebieten Aserbaidschans zurückzuziehen und die Feindseligkeiten einzustellen. 1994 wurden die Feindseligkeiten eingestellt. Armenien ist jedoch noch nicht abgereist. Der Sicherheitsrat ist die höchste Manifestation des Völkerrechts. Daher liegt Armenien derzeit außerhalb des Völkerrechts und Aserbaidschan hat das Recht, seine besetzten Gebiete zurückzugeben ", bemerkte Bryza.
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