Der Pressedienst der Generalstaatsanwaltschaft verbreitet Informationen

  09 Oktober 2020    Gelesen: 498
  Der Pressedienst der Generalstaatsanwaltschaft verbreitet Informationen

Die militärpolitische Führung des Angreifers Armenien setzt terroristische Handlungen gegen die Zivilbevölkerung fort, die einen groben Verstoß gegen die Normen und Grundsätze des Völkerrechts darstellen, berichtet AzVision.

Die Siedlungen und entmilitarisierten Zonen der Streitkräfte des Besatzungslandes sowie nichtmilitärische, deutlich sichtbare und unterscheidbare Objekte wurden beschossen. Insbesondere gegen die Zivilbevölkerung schoss er am 9. Oktober 2020 ab etwa 08:00 Uhr morgens intensiv mit Raketen und Artilleriegeschossen aus verschiedenen Richtungen auf die Region Füzuli.

Am 09.10.2020, gegen 09:00 Uhr, wurden die Bewohner des Karabach-Dorfes Fuzuli, Asadov Samir Hidayat oglu, geboren 1982, Ibrahimov Nizami Jafar oglu, geboren 1958, und Abbasov Alman Anvar oglu, geboren 1968, von verschiedenen Granaten getroffen. Sie wurden mit leichten Verletzungen und umfangreichen Schäden an ihren Häusern ins Krankenhaus eingeliefert.

Gegenwärtig führt die Staatsanwaltschaft alle möglichen Ermittlungsmaßnahmen unter Kampfbedingungen durch.


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