Militärpolitische Führung Armeniens verstößt grob gegen die Normen und Grundsätze des Völkerrechts

  11 Oktober 2020    Gelesen: 484
  Militärpolitische Führung Armeniens verstößt grob gegen die Normen und Grundsätze des Völkerrechts

Die militärpolitische Führung des Angreifers Armenien begeht weiterhin Terrorakte gegen die Zivilbevölkerung, die die Normen und Grundsätze des Völkerrechts grob verletzen.

Die Streitkräfte des Besatzungslandes feuerten am 09.10.2020 intensiv Raketen und Artilleriegeschosse auf die Regionen Goranboy und Tartar aus verschiedenen Richtungen ab und richteten sich gegen Siedlungen und Zivilisten.

Mehrajov Sanan Yusif oglu, geboren 1980, wohnhaft im Dorf Tapgaragoyunlu in der Region Goranboy, wurde am 09.10.2020 gegen 18:00 Uhr mit verschiedenen Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert, nachdem die Streitkräfte des feindlichen Landes 22 Artilleriegeschosse abgefeuert hatten.

Darüber hinaus wurde ein Bewohner der Region Farajov Mushfig Tavakkul oglu, geboren 1968, infolge des Artilleriebeschusses des Verwaltungszentrums der Region Tartar mit verschiedenen Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert. Gegenwärtig führt die Staatsanwaltschaft alle möglichen Ermittlungsmaßnahmen unter Kampfbedingungen durch.


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