Epileptischer Anfall am Steuer - Mann zu Bewährungsstrafe verurteilt

  03 März 2016    Gelesen: 647
Epileptischer Anfall am Steuer - Mann zu Bewährungsstrafe verurteilt
Ein Student, der sich trotz Fahrverbots ans Steuer setzte, wurde nun zu einer Bewährungsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.
Er erlitt einen epileptischen Anfall und tötete eine Frau.
Bei dem Unfall wurden ein weiterer Mann und der Fahrer selbst verletzt.
Der Student, der infolge eines epileptischen Anfalls vor der Oper mit seinem Auto zwei Fußgänger erfasste und dabei eine Frau tödlich verletzte, hat seine Schuld eingestanden und sich bei den Opfern und Angehörigen entschuldigt. "Ich wollte niemals so viel Leid über diese Menschen bringen", sagte der 25-Jährige am Donnerstag am Münchner Amtsgericht.

Richter Gerd Schmitz verurteilte den jungen Mann wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die auf dreieinhalb Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss er 400 Sozialstunden ableisten. Seinen Führerschein kann er frühestens nach drei Jahren wieder beantragen.

"Eine besondere Verantwortungslosigkeit"

Zum Prozess waren weder Zeugen noch Sachverständige geladen, weil sich Christian W. voll geständig zeigte. Nach nur einer Stunde fällte der Vorsitzende sein Urteil und orientierte sich dabei an der Forderung der Staatsanwaltschaft. Auch Verteidiger Laib Chasklowicz hatte für seinen Mandaten eine Bewährungsstrafe beantragt und dabei betont, dass W. jahrelang bei der Freiwilligen Feuerwehr gewesen sei und Menschen geholfen habe.

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Alle Prozessbeteiligten waren sich jedoch einig, dass er "sich eine besondere Verantwortungslosigkeit geleistet" habe, als er sich am 27. April 2015 erneut in sein Auto setzte, obwohl er wenige Stunden zuvor beim Fahren bereits einen epileptischen Anfall erlitten hatte. Das war am Vormittag jenen Tages in der Marsstraße. Sein Audi RS 4, ein 450-PS-Gefährt, blieb mitten auf der Fahrbahn stehen. Ein Rettungswagen brachte den Studenten ins Klinikum rechts der Isar. Die Ärzte dort schärften ihm ein, dass für ihn krankheitsbedingt bis auf weiteres ein Fahrverbot gelte. Dennoch setzte er sich wieder ans Steuer und verursachte den verheerenden Unfall in der Maximilianstraße.

Er erlitt erneut einen Anfall und trat das Gaspedal durch

Er wisse nicht mehr, weshalb er wieder Auto gefahren sei, beteuerte der Angeklagte. "Wahrscheinlich wollte ich auf dem schnellsten Weg zu meiner Mutter, die Ärztin ist." Jedenfalls fuhr Christian W. gegen 15.30 Uhr mit seinem Audi aus der Tiefgarage an der Oper. Mit Schrittgeschwindigkeit rollte er in Richtung Maximilianstraße. Dann erlitt er erneut einen Anfall, trat dabei das Gaspedal durch und schoss mit knapp 70 Stundenkilometern auf den Gehsteig zu. Zuerst rammte der Audi einen BMW, wobei sich dessen beide Insassen leichte Verletzungen zuzogen, dann raste er den Gehsteig entlang und erfasste zwei Fußgänger.

Eine 65-jährige Frau aus dem Landkreis Starnberg wurde überrollt und starb an den Folgen ihrer schweren Verletzungen. Ein 65-jähriger Münchner wurde von dem Auto gegen einen Wand geschleudert. Er erlitt schwere Verletzungen und ist seither invalide, wie dessen Anwalt, der die Nebenklage vor Gericht vertrat, berichtete. Das Opfer bedürfe dauernder Pflege.

Dass er zwei Anfälle hatte, sei höchst ungewöhnlich

Auch Christian W. wurde schwer verletzt aus seinem Wagen geborgen, der schließlich gegen eine Mauer geprallt war. Die Polizei fand in dem Wrack den Arztbrief vom Klinikum rechts der Isar, in dem der Anfall vom Vormittag dokumentiert war. Verteidiger Chasklowicz sagte, sein Mandant sei seit Jahren gut mit Medikamenten eingestellt gewesen und habe keine Anfälle erlitten. Dass er am 27. April 2015 gleich zwei innerhalb kurzer Zeit bekommen habe, sei höchst ungewöhnlich. Irritierend wirkte auf Prozessbeobachter, dass der Verteidiger die Führerscheinsperre auf zwei Jahre drücken wollte, damit beim Richter aber nicht durchkam.

Christian W. sagte, dass er mithilfe einer Therapie seine Krankheit, mit der er nicht gut klar gekommen sei, jetzt annehmen könne. Die Folgen des Unfalls ließen ihm aber keine Ruhe. Das Urteil ist rechtskräftig.

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