In Bezug auf die armenischen Söldner wurde an internationale Organisationen appelliert

  23 Oktober 2020    Gelesen: 683
  In Bezug auf die armenischen Söldner wurde an internationale Organisationen appelliert

Eine Gruppe von im Land tätigen NRO hat den Präsidenten des UN-Menschenrechtsrates, den Präsidenten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz und das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte aufgefordert, Söldner aus Armenien in die besetzten Gebiete Aserbaidschans zu bringen.

Azvision.az präsentiert diesen Aufruf:

"Wir sind sehr besorgt darüber, dass die Untersuchung der Generalstaatsanwaltschaft von Aserbaidschan kürzlich ergeben hat, dass Armenien Mitglieder verschiedener terroristischer Organisationen, einschließlich ausländischer Staatsangehöriger, als Söldner in den besetzten Gebieten Aserbaidschans eingesetzt hat.

So wurde eine große Anzahl von Söldnern aus Syrien, dem Libanon, den Vereinigten Staaten, Kanada, Griechenland und Frankreich unter den während der Militäroperationen neutralisierten Kämpfern identifiziert, und es wurden Beweise dafür gefunden, dass sie von Armenien in die Konfliktzone gebracht wurden.

Darüber hinaus gibt es umfangreiche Informationen darüber, dass die Terrororganisation der PKK Militärstützpunkte in den besetzten aserbaidschanischen Ländern eingerichtet und auf Initiative Armeniens gegen Aserbaidschan gekämpft hat.

Wie wir wissen, spiegelt sich das Konzept des Söldners in Artikel 47 des Ersten Zusatzprotokolls zur Genfer Konvention von 1949 zum Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (1977) wider. Nach diesem Artikel hat ein Söldner kein Recht, den Status eines Kämpfers oder Kriegsgefangenen zu erhalten. Das heißt, die Teilnahme von Söldnern am militärischen Konflikt verstößt gegen das humanitäre Völkerrecht.

"Internationales Übereinkommen über die Einstellung, Verwendung, Finanzierung und Ausbildung von Söldnern", angenommen von der 44. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 4. Dezember 1989 (44/34), es kriminalisiert die Rekrutierung, Finanzierung, Verwendung und Ausbildung von Söldnern als wichtigstes Rechtsinstrument im Kampf.

Anscheinend werden Söldner nach internationalem Recht als Kriminelle anerkannt und müssen als internationale Kriminelle vor Gericht gestellt werden. Die universelle Gerichtsbarkeit wurde nach dem Grundsatz der "aut dedere aut judiciare" (Klagepflicht) festgelegt.

Armenien verstößt erneut grob gegen die Normen des Völkerrechts, indem es Söldner aktiv gegen Aserbaidschan einbezieht.

Als aserbaidschanische NGOs appellieren wir an Sie und verurteilen nachdrücklich die Verletzung der Normen und Grundsätze des humanitären Völkerrechts, indem wir armenische Söldner in den Konflikt einbeziehen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um dies zu verhindern." - wird in der Berufung vermerkt.


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