Es ist zu beachten, dass zwischen Aserbaidschan und Armenien ab dem 26. Oktober 2020 ein dritter Waffenstillstand für humanitäre Zwecke zum Austausch von Kriegsgefangenen und anderen inhaftierten Personen und Leichen der Toten vereinbart wurde, der gemäß den Kriterien des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz vermittelt wurde.
Tags: