Im Zusammenhang mit dem Raketenangriff auf Barda wurde ein Strafverfahren eröffnet

  29 Oktober 2020    Gelesen: 960
  Im Zusammenhang mit dem Raketenangriff auf Barda wurde ein Strafverfahren eröffnet

Seit dem 27. September 2020 haben die Streitkräfte der Republik Armenien die Normen und Grundsätze des Völkerrechts, die Genfer Konventionen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle, Resolutionen des UN-Sicherheitsrates sowie die Anforderungen des erklärten humanitären Waffenstillstands grob verletzt. Sie zielt gezielt auf die Zivilbevölkerung Aserbaidschans ab und feuert Raketen und schwere Artillerie auf unsere Städte und Regionen ab, die nicht zu der Region gehören, in der die Feindseligkeiten stattfinden.

Als Fortsetzung der aggressiven Politik Armeniens zielten die feindlichen Streitkräfte am 28. Oktober 2020 gegen 13:00 Uhr auf die Gebiete von Barda, in denen Zivilisten beschäftigt sind und die Handelsmöglichkeiten kompakt sind. Im Inneren wurden 72 ballistische 9N235-Raketen mit insgesamt 144 Bomben sowie zwei operative und taktische ballistische 9M525-Raketen vom Typ "Smerch" abgefeuert. Infolgedessen starben 21 Menschen, darunter 5 Frauen. 70 Menschen, darunter 8 Kinder und 15 Frauen, wurden unterschiedlich schwer verletzt.

Darüber hinaus wurden mehr als 30 zivile Infrastruktureinrichtungen, mehr als 20 Privathäuser und 22 Fahrzeuge durch die Raketenangriffe schwer beschädigt.

Der Generalstaatsanwalt der Republik Aserbaidschan, Kamran Aliyev, leitete ein Strafverfahren gemäß Artikel 120.2.1 (vorsätzlicher Mord durch eine kriminelle Vereinigung), 120.2.4 (vorsätzlicher Mord mit besonderer Grausamkeit oder allgemeiner Gefahr), 120.2.12 (vorsätzlicher Mord mit nationalem, rassistischem, religiösem Hass oder Feindseligkeit), 100.2 (einen Angriffskrieg führen) und anderen Artikeln des Strafgesetzbuchs ein und beauftragte die Ermittlungsabteilung der Generalstaatsanwaltschaft mit der Durchführung einer Voruntersuchung.

Derzeit führt die Staatsanwaltschaft in der aktuellen Situation mögliche Ermittlungsmaßnahmen durch.

Die Generalstaatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan erklärt, dass alle möglichen Maßnahmen ergriffen werden, um die Aggressivität Armeniens auf internationaler Ebene erneut aufzudecken, den Täter vor Gericht zu stellen und Sanktionen gegen internationale Organisationen gemäß internationalem und nationalem Recht zu verhängen.

Gasimova Solmaz Sadraddin gizi, geboren 1961
Suleymanov Hummat Suleyman oglu, geboren 1955
Mustafayeva Leyla Elmir Gizi, geboren 1969
Mirzaliyev Cherkez Khanlar oglu, geboren 1972
Huseynova Gulshan Mehrab gizi, geboren 1972
Mirzaliyeva Tukazban Cherkez gizi, geboren 1995
Allahverdiyev Asgar Mahir oglu, geboren 1983
Jafarov Amil Fazil oglu, geboren 1990
Hajiyev Fazil Haji oglu, geboren 1969
Ahmadov Mirsahir Yusif oglu, geboren 1980
Kazimov Dayanat Tahir oglu, geboren 1990
Aliyev Sadig Sahib oglu, geboren 1993
Abbasov Ruslan Mahammad oglu, geboren 1984
Khidirov Intigam Alamdar oglu, geboren 1977
Shafiyev Rashad Vagif oglu, geboren 1991
Vasif Vagif oglu Ismayilli, geboren 1990
Isgandarov Yalchin Rizvan oglu, geboren 1984
Guliyev Agamoglan Baylar oglu, geboren 1947
Ismayilov Fuad Isa oglu, geboren 1988
Mustafayev Maharram Anvar oglu, geboren 1971
Aliyeva Almaz Salah gizi, geboren 1960 (verletzt am 27. Oktober 2020, gestorben am 28. Oktober 2020)


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