Er äußerte sich bei einem Briefing am Freitag für Vertreter des in Aserbaidschan akkreditierten diplomatischen Korps und internationaler Organisationen sowie für Vertreter lokaler und ausländischer Medien, berichtet AzVision.az.
Der Beamte stellte fest, dass Aserbaidschan dem Europäischen Gerichtshof detaillierte Informationen über die Verletzung von Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgelegt hat.
Amirbeyov sagte, Aserbaidschans Berufung werde bald geprüft, und Armenien werde eine Erklärung verlangen.
Der Beamte fügte hinzu, dass internationale Organisationen bereits über den Einsatz von Streumunition durch Armenien gegen die Zivilbevölkerung Aserbaidschans informiert wurden.
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