Aserbaidschanische Generalstaatsanwaltschaft gibt eine Erklärung zum Separatisten Chakhalyan ab

  31 Oktober 2020    Gelesen: 968
  Aserbaidschanische Generalstaatsanwaltschaft gibt eine Erklärung zum Separatisten Chakhalyan ab

Wie bereits berichtet, leitete die Generalstaatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan auf der Grundlage zahlreicher Berichte in den lokalen und ausländischen Medien über die Verbrechen des georgischen Staatsbürgers Vahan Chakhalyan auf dem Gebiet der Republik Aserbaidschan Untersuchung (im Folgenden: Artikel des Strafgesetzbuches: 100.2 (Durchführung eines Angriffskrieges), 114 (Söldner), 29, 120.2.1 (vorsätzlicher Mord durch eine Personengruppe, nach vorheriger Absprache durch eine Personengruppe, durch eine organisierte Gruppe oder eine kriminelle Gemeinschaft (Organisation) )), 29, 120.2.4 (vorsätzlicher Mord, der mit besonderer Grausamkeit oder auf öffentlich gefährliche Weise begangen wurde), 279.3 (Schaffung bewaffneter Formationen, die nicht durch die Gesetzgebung vorgesehen sind) und andere Artikel) ein.

Während der Ermittlungen wurde Vahan Chakhalyan, ein Söldner, der an Kampfhandlungen gegen die aserbaidschanische Armee in Berg-Karabach beteiligt war, nach den oben genannten Artikeln des Strafgesetzbuchs angeklagt und vom Bezirksgericht in Abwesenheit für international gewollt erklärt.

Einige Medien berichteten, dass Vahan Chakhalyan während der Kämpfe getötet und der Staatsbürgerschaft der Republik Georgien beraubt wurde.

Während der Untersuchung dieses Problems wurde nach mündlichen Informationen der Generalstaatsanwaltschaft von Georgien bekannt, dass Vahan Chakhalyan Ende 2019 Staatsbürger der Republik Armenien wurde, weshalb seine Staatsbürgerschaft Anfang 2020 beendet wurde. Vahan Chakhalyan appellierte daraufhin an die zuständigen staatlichen Stellen Georgiens, die Staatsbürgerschaft dieses Landes wiederherzustellen. Im Juni 2020 wurde seine Berufung jedoch in der Sache abgelehnt.

Die Generalstaatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan und die Generalstaatsanwaltschaft Georgiens untersuchten am 25.10.2020 die in den georgischen Medien verbreiteten Informationen über den Mord an Vahan Chakhalyan. Diese Informationen wurden nicht bestätigt.

Einige Tage später wurden auf dem Facebook-Account von V. Chakhalyan Informationen über seine Teilnahme an den Schlachten veröffentlicht.

Aus diesem Grund wurde bei der georgischen Generalstaatsanwaltschaft in der Strafsache Vahan Chakhalyan ein offizielles Ersuchen um Rechtshilfe eingereicht, und die georgische Generalstaatsanwaltschaft steht in regelmäßigem Kontakt mit der Ausführung des Ersuchens.

Vahan Chakhalyan steht derzeit auf der internationalen Fahndungsliste und die Generalstaatsanwaltschaft untersucht den Fall.


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