Generalstaatsanwaltschaft leitet ein Strafverfahren gegen Terroristen in den besetzten Gebieten Aserbaidschans ein

  03 November 2020    Gelesen: 628
 Generalstaatsanwaltschaft leitet ein Strafverfahren gegen Terroristen in den besetzten Gebieten Aserbaidschans ein

Die Generalstaatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan ergreift zusammen mit den zuständigen Regierungsbehörden weiterhin die notwendigen Maßnahmen, um den aggressiven Charakter der Republik Armenien auf internationaler Ebene erneut aufzudecken, berichtet AzVision.az.

Im Anschluss an diese Maßnahmen wurde festgestellt, dass Vladimir Vartanov, ein Bürger der Republik Armenien und andere, unter Einbeziehung von Bürgern anderer Länder verschiedener Nationalitäten, die außerhalb der Republik Armenien leben, die bewaffnete Vereinigung "VoMa" ("Voxj Mnalu Arvest") gründete. - Die Kunst des Überlebens), bestehend aus solchen Personen, die nicht durch die Gesetzgebung der Republik Aserbaidschan vorgesehen ist. Sie veranstalteten Schulungen für Mitglieder der Vereinigung zum Zweck des Terrorismus und verübten im Rahmen dieser bewaffneten Vereinigung Terrorakte in den besetzten Gebieten der Republik Aserbaidschan. Auf der Grundlage von Unterlagen, die der Staatssicherheitsdienst (SSS) zu diesen und anderen Straftaten erhalten hat, wurde von der Ermittlungsabteilung der Generalstaatsanwaltschaft eine Untersuchung durchgeführt.

Die Untersuchung ergab, dass Vladimir Vartanov und andere im Jahr 2014 im Gebiet der Republik Armenien eine militarisierte Organisation namens „VoMa“ gründeten, um Terrorakte gegen die Republik Aserbaidschan und ihre Bürger zu begehen. Sie nutzten Internet-Ressourcen, um Bürger armenischer Herkunft sowie Mitglieder von Asala, PKK und anderen terroristischen Organisationen für den Beitritt zu „VoMa“ zu gewinnen. Sie organisierten ihre Teilnahme an militärischen Übungen und schlossen sich als kriminelle Vereinigung zum "Mountain Rifle Reserve Battalion" ("VoMA Battalion") zusammen.

Es wurde auch festgestellt, dass die oben genannten Personen die Stadt Khankendi und andere besetzte Siedlungen betraten und die international anerkannte Staatsgrenze der Republik Aserbaidschan ohne festgelegte Dokumente und außerhalb der Kontrollpunkte der Staatsgrenze, d. H. Durch das Gebiet Armeniens, illegal überquerten. Um das illegale sogenannte Regime der "Berg-Karabach-Republik" zu unterstützen, wurden sie von der armenisch-politisch-militärischen Führung als Söldner gegen die Zivilbevölkerung der Republik Aserbaidschan und die an Antiterroroperationen beteiligten Streitkräfte eingesetzt.

Darüber hinaus verübten Mitglieder der Organisation mit besonderer Grausamkeit und auf allgemein gefährliche Weise mit der Absicht nationaler Feindseligkeit und Terrorismus zahlreiche Verbrechen gegen Zivilisten, die nicht an militärischen Operationen in verschiedenen Regionen der Republik Aserbaidschan teilnahmen, indem sie mit Munition das Feuer eröffneten und militärische Ausrüstung. Explosionen, Brände oder andere Handlungen, die die öffentliche Ordnung gefährden, wurden begangen. Es wurde festgestellt, dass sie an terroristischen Aktivitäten gegen die Bürger der Republik Aserbaidschan beteiligt waren, indem sie drohten, Handlungen für die oben genannten Zwecke zu begehen.

In Bezug auf die oben genannten Tatsachen leitete der Generalstaatsanwalt der Republik Aserbaidschan ein Strafverfahren gemäß Artikel 100.2 (Planung, Vorbereitung, Durchführung oder Durchführung eines Angriffskrieges), Artikel 120.2.1 (vorsätzlicher Mord durch eine kriminelle Vereinigung) ein. Artikel 279.3 (Gründung von nicht gesetzlich vorgesehenen bewaffneten Vereinigungen), Artikel 318.2 (illegales Überschreiten der Staatsgrenze der Republik Aserbaidschan) und andere Artikel des Strafgesetzbuchs. Die Untersuchung wurde der Ermittlungsabteilung der Generalstaatsanwaltschaft anvertraut.

Angesichts der Tatsache, dass die Beteiligung von Söldnern und Terroristen an der Besatzungsarmee der Republik Armenien, die den Terrorismus auf staatlicher Ebene unterstützt und den Terrorismus zu einem der Hauptinstrumente ihrer aggressiven Politik gemacht hat, gegen das Völkerrecht verstößt, verstößt die Generalstaatsanwaltschaft von Die Republik Aserbaidschan fordert die internationalen Organisationen nachdrücklich auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und im Rahmen des Völkerrechts Sanktionen gegen das Besatzungsland zu verhängen.


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