Der Bericht enthält eine Einführung zum Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan um Berg-Karabach. „Der Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan ist einer der langwierigsten Konflikte in der Region, der seit fast drei Jahrzehnten andauert. Infolgedessen wurden die Region Berg-Karabach in Aserbaidschan und sieben angrenzende Bezirke Aserbaidschans, nämlich Lachin, Kalbadschar, Agdam, Fuzuli, Dschabrail, Gubadli und Zangilan, von Armenien besetzt. Der Konflikt hatte Auswirkungen auf das Leben von über einer Million Aserbaidschanern, die in der Region Berg-Karabach und in sieben angrenzenden Bezirken Aserbaidschans lebten, und verursachte eine Reihe sozialer, wirtschaftlicher und humanitärer Probleme. Die oben genannten 7 Bezirke gehören nicht zur Region Berg-Karabach. Die Gesamtfläche der Region Berg-Karabach beträgt 4400 km2, während die Gesamtfläche von 7 Bezirken fast dreimal so groß ist (11.000 km2). Mehr als 90% der Gesamtzahl der Binnenvertriebenen (das sind mehr als 1 Million) repräsentieren diese 7 Distrikte. Es sollte auch erwähnt werden, dass die Zahl der Aserbaidschaner, die gezwungen sind, die Region Berg-Karabach zu verlassen, jetzt 86.000 beträgt “, heißt es in dem Bericht.
"Die Resolutionen 822, 853, 874 und 884 des UN-Sicherheitsrates von 1993 definieren die Rahmenbedingungen für die Beilegung des Konflikts zwischen Armenien und Aserbaidschan auf der Grundlage von Normen und Grundsätzen des Völkerrechts."
Am 27. September starteten die armenischen Streitkräfte eine groß angelegte Provokation entlang der gesamten Front. Die armenischen Streitkräfte schießen mit schwerer Artillerie, Flugzeugen, speziellen Raketensystemen auf Siedlungen, historische und kulturelle Gebäude sowie auf Objekte von strategischer Bedeutung an der Front.
In der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 14. Dezember 1974 angenommenen Erklärung zum Schutz von Frauen und Kindern in Notfällen und bewaffneten Konflikten wird betont, dass Angriffe und Bombenanschläge auf die Zivilbevölkerung, die insbesondere Frauen und Kindern, die die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen sind, unkalkulierbares Leid zufügen, werden verboten, und solche Handlungen werden verurteilt. Alle Staaten halten sich uneingeschränkt an ihre Verpflichtungen aus dem Genfer Protokoll von 1925 und den Genfer Konventionen von 1949 sowie an andere völkerrechtliche Instrumente zur Achtung der Menschenrechte in bewaffneten Konflikten, die wichtige Garantien für den Schutz von Frauen und Kindern bieten ", heißt es in dem Dokument.
Tags: