Aserbaidschanische Generalstaatsanwaltschaft leitet Strafverfahren gegen in Karabach kämpfende abchasische Separatisten ein

  12 November 2020    Gelesen: 373
  Aserbaidschanische Generalstaatsanwaltschaft leitet Strafverfahren gegen in Karabach kämpfende abchasische Separatisten ein

Die Generalstaatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan ergreift weiterhin die erforderlichen Maßnahmen, um Provokationen, terroristische Handlungen und andere kriminelle Handlungen zu verhindern, die darauf abzielen, die gesellschaftspolitische Stabilität im Land zu stören, und um diejenigen vor Gericht zu stellen, die solche Handlungen im Einklang mit dem Völkerrecht begangen haben, berichtet AzVision.az.

Die von der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan durchgeführten Ermittlungen analysierten einige Tatsachen im Zusammenhang mit den Straftaten einer Gruppe von Personen, die in Abchasien, Georgien, gegen die Republik Aserbaidschan leben.

Unter der Berufung und Führung von Seyran Kocamanyan, Galust Trapizonyan und anderen in Abchasien, Georgien, lebenden Personen trafen sich im Oktober 2020 mehr als 20 Menschen mit den Leadern des sogenannten "Berg-Karabach" -Regimes und diskutierten ihre Teilnahme an Feindseligkeiten. Sie drangen illegal über das Territorium Armeniens in Khankendi und andere besetzte Siedlungen ein, ohne die Kontrollpunkte der Staatsgrenze zu überschreiten, und wurden von der armenischen Führung als Söldner gegen die Zivilbevölkerung der Republik Aserbaidschan und die Streitkräfte eingesetzt, die Antiterroroperationen durchführten.

Darüber hinaus beteiligten sich Mitglieder der kriminellen Gruppe an Terroraktivitäten mit Munition und militärischer Ausrüstung, eröffneten das Feuer mit der Absicht nationaler Feindseligkeit und verübten zahlreiche Verbrechen gegen Zivilisten, die nicht an militärischen Operationen und Explosionen teilnahmen, die sozial gefährliche Folgen zu haben drohten.

Der Generalstaatsanwalt der Republik Aserbaidschan leitete ein Strafverfahren gemäß Artikel 100.02 (Führen eines Angriffskrieges, 120.2.1 (vorsätzlicher Mord durch eine kriminelle Vereinigung) und Artikel 318.2 (illegales Überschreiten der Staatsgrenze der Republik Aserbaidschan) des Strafgesetzbuchs der Republik Aserbaidschan ein und vertraute die Untersuchung der Generalstaatsanwaltschaft an.

Die Generalstaatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um diejenigen vor Gericht zu stellen, die in Aserbaidschan Straftaten begangen haben, einschließlich etwaiger illegaler Handlungen gegen Bürger der Republik Aserbaidschan im Rahmen des Völkerrechts.


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