V-Leute sollen jetzt nur noch in Ausnahmefällen, beispielsweise bei begründeter Terrorgefahr, eingesetzt werden können. Das soll nach Angaben der Regierung nur mit ihrer Zustimmung erfolgen können.
Kramer sagte dem Sender, die Landesregierung habe lediglich die Bedingungen für den V-Leute-Einsatz verschärft. Wenn es keine anderen Quellen gebe, müsse seine Behörde auf sie zurückgreifen. "Dieses Instrument als solches ist hoch risikobehaftet, und wenn ich andere Möglichkeiten habe, dann nutze ich die viel lieber", sagte Kramer.
Mit Blick auf die Flüchtlingskrise und das mögliche Einsickern von Terroristen sagte er, die Flüchtlinge seien vor dem Terror geflüchtet. Allerdings gebe es einzelne Terroristen unter ihnen. "Dass welche dabei sind, ist unbestritten."
Quelle: n-tv.de , ppo/dpa
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