Landgericht ordnet Sicherungsverwahrung gegen Angeklagten an

  24 November 2020    Gelesen: 494
Landgericht ordnet Sicherungsverwahrung gegen Angeklagten an

Der jahrelange Missbrauch an einem Jungen aus Staufen hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Nun ist in dem Fall gegen den 33-jährigen Angeklagten Sicherungsverwahrung verhängt worden.

In einem neuerlichen Prozess im Fall des jahrelangen Missbrauchs eines Jungen aus Staufen bei Freiburg ist gegen den Angeklagten doch noch Sicherungsverwahrung angeordnet worden. Das entschied das Freiburger Landgericht.

Der Spanier war bereits 2018 wegen schwerer Vergewaltigung des zur Tatzeit neunjährigen Jungen, Kindesmisshandlung und Zwangsprostitution zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Auf Sicherungsverwahrung wurde damals verzichtet. Die Staatsanwaltschaft erwirkte im Nachhinein jedoch vor dem Bundesgerichtshof, dass über die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung erneut entschieden werden muss.

Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme: Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten.

Die Verbrechen an dem Jungen aus Staufen waren im Januar 2018 bekannt geworden und hatten bundesweit Entsetzen ausgelöst. Die Mutter und ihr Freund hatten das Kind über zwei Jahre vergewaltigt und anderen Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für schwere sexuelle Gewalttaten überlassen. Der Spanier hatte seine Taten gestanden. Es gab acht Urteile in dem Fall.

spiegel


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