Kind soll 13-jährigen Jungen totgeschlagen haben

  09 März 2016    Gelesen: 646
Kind soll 13-jährigen Jungen totgeschlagen haben
Ein gleichaltriges Kind könnte für den Tod eines 13-Jährigen in Bad Schmiedeberg verantwortlich sein. Die Polizei brachte den tatverdächtigen Jungen in eine geschlossene Einrichtung.
Für den gewaltsamen Tod des 13-jährigen Fabian in Bad Schmiedeberg (Landkreis Wittenberg) soll ein gleichaltriger Junge verantwortlich sein.

"Wir haben ein tatverdächtiges Kind", sagte ein Polizeisprecher am Mittwoch. Zu seinem eigenen Schutz sei der 13-Jährige in eine geschlossene Einrichtung gebracht worden. Einen Haftbefehl gebe es für Kinder in dem Alter nicht. Sie kommen auch nicht vor Gericht. Nach dem Gesetz können Kinder erst ab dem Alter von 14 Jahren bestraft werden.

Der tatverdächtige Junge habe den Ermittlern von den Geschehnissen erzählt. Nach den Worten des Polizeisprechers waren die beiden Jungen miteinander befreundet. Sie hätten mit Wissen ihrer Eltern den Sonntagnachmittag zusammen verbracht und miteinander gespielt. Es sei möglich, dass es dann zum Streit gekommen sei, in dem der eine Junge den anderen im Affekt erschlagen habe.

Suche mit Hubschraubern

Der am Montag tot aufgefundene 13-jährige Schüler war seit Sonntagabend vermisst worden, er war nicht nach Hause gekommen. Er starb an massiver Gewalt gegen den Kopf, stellten Rechtsmediziner fest.

Nach intensiver Suche mit Fährtenhunden und einem Hubschrauber hatte die Polizei den leblosen Körper des Schülers in einem bewachsenen Gelände am Ortsrand der Kleinstadt Bad Schmiedeberg gefunden.

Die Polizei hatte bereits am Dienstag berichtet, dass es Angaben eines Minderjährigen zu dem Geschehen gebe. Die Polizei kam auf den tatverdächtigen 13-Jährigen, weil sie intensiv im Umfeld des Getöteten ermittelte und überprüfte, wer zuletzt Kontakt mit Fabian hatte.

Kriminologe: "Äußerst selten"

Dass Kinder andere Kinder töten, wie es in Bad Schmiedeberg geschehen sein soll, ist laut des Wiesbadener Kriminologen Rudolf Egg äußerst selten. "Das kommt vor, aber meist handelt es sich um Geschwister-Streitigkeiten." Weil es immer um Gefühle gehe, komme unter völlig fremden Kindern so ein Delikt so gut wie nie vor.

Im Fall des 13-jährigen Tatverdächtigen in Bad Schmiedeberg werden die Behörden nach Eggs Einschätzung nun genau auf die Familie schauen. Es müsse geprüft werden, ob die Eltern ihre erzieherischen Pflichten erfüllt hätten und ob sie sich weiter um das Kind kümmern könnten.

"Folgenlos wird die Tat nicht bleiben", sagte der Kriminologe, der bis 2014 die Kriminologische Zentralstelle in Wiesbaden leitete. Egg sagte das auch mit Blick auf die psychologischen Folgen für den jungen Tatverdächtigen. "Selbst Erwachsene brauchen Hilfe, um nicht zu verzweifeln nach solch einer monströsen Tat."

Jugendamt greift ein

Auch wenn Kinder unter 14 Jahren nach deutschem Strafrecht nicht für ein Verbrechen bestraft werden können, kann eine Straftat andere Folgen für sie haben. So können familienrechtliche Maßnahmen folgen, wie etwa regelmäßige Besuche durch einen Mitarbeiter des Jugendamtes. Ein Familienrichter könnte den Eltern das Sorgerecht entziehen, falls diese nicht in der Lage sind, positiv auf die Kinder einzuwirken.

Hat ein Straftäter das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet, gilt er als Jugendlicher und damit als "bedingt strafmündig". Sachverständige prüfen dann meist in einem Prozess, ob der Angeklagte sittlich und geistig reif genug ist, um das Unrecht seiner Tat einzusehen.

Quelle : welt.de

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