Das sind die neuen Corona-Regeln

  16 Dezember 2020    Gelesen: 423
Das sind die neuen Corona-Regeln

Die meisten Geschäfte bleiben geschlossen, Kirchen brauchen zu Weihnachten ein Anmeldesystem: Im Kampf gegen das Coronavirus gelten ab Mittwoch in Deutschland neue Regeln für das öffentliche Leben. Der Überblick.

Am Dienstagabend arbeiteten viele Friseure in Deutschland bis spät in die Nacht, Einzelhändler verzeichneten Andrang bis zum Ladenschluss. Seit Mittwochmorgen bleiben ihre Türen nun vorerst geschlossen, wenn zum zweiten Mal in diesem Jahr ein harter Shutdown in Kraft tritt. Die Verordnungen gelten mindestens bis zum 10. Januar.

Welche Regeln gelten bundesweit über Weihnachten und den Jahreswechsel, in welchen Bundesländern gibt es besondere Bestimmungen? Der Überblick:

Kontaktbeschränkungen und Weihnachtsregelungen
Grundsätzlich gilt für private Treffen weiterhin eine Obergrenze von fünf Personen, die aus zwei Haushalten kommen dürfen – wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Für die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember sollen darüber hinaus Zusammenkünfte mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Menschen möglich sein.

Allerdings soll dies auf den engsten Familienkreis beschränkt sein: Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige.

Der Präsident des Robert Koch-Instituts, Lothar Wieler, rief die Deutschen am Dienstag jedoch auf, angesichts der ernsten Infektionslage die Kontaktobergrenzen nach Möglichkeit nicht auszureizen. Zudem gilt der Appell, Kontakte in der Woche vor einem gemeinsamen Weihnachtsfest auf ein Minimum zu beschränken, um die Infektionsgefahr weiter zu verringern.

An beiden Tagen gilt bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Die Kommunen sollen festlegen, wo das Zünden von Feuerwerk im öffentlichen Raum verboten ist. Das Böllern soll aber schon dadurch weitgehend unterbunden werden, dass der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester in diesem Jahr untersagt ist. Ein Feuerwerk im privaten Rahmen zu zünden, ist nicht grundsätzlich verboten – Bund und Länder raten jedoch dringend davon ab, vor allem um Verletzungen zu vermeiden und die Krankenhäuser nicht noch zusätzlich zu belasten.

Generell schließt der Einzelhandel von Mittwoch an bis zum 10. Januar. Ausnahmen gelten etwa für Lebensmittelmärkte, Apotheken, Drogerien, Optiker, Tankstellen, Autowerkstätten, Banken, Post, Reinigungen und Weihnachtsbaumhändler. Der Verkauf von Produkten abseits von Lebensmitteln in Märkten kann eingeschränkt werden.

Friseure, Kosmetikstudios und ähnliche Betriebe müssen schließen, sofern sie nicht medizinisch notwendige Behandlungen vornehmen. Für die ganze Zeit gilt ein striktes Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Restaurants und Cafés bleiben wie schon in den vergangenen Wochen dicht, Speisen und Getränke dürfen nur zum Mitnehmen angeboten werden.

Kinder sollen für die Zeit des Shutdowns »wann immer möglich zu Hause betreut werden«. Die Schulen werden geschlossen oder die Präsenzpflicht ausgesetzt, wobei es eine Notfallbetreuung, Distanzunterricht und Möglichkeiten für bezahlten Urlaub der Eltern geben soll. Die Regelungen sollen auch für Kindergärten gelten.

Arbeitgeber werden aufgerufen, Betriebsferien auszurufen oder Homeoffice zu ermöglichen, damit die Menschen bundesweit grundsätzlich zu Hause bleiben können.

Zusammenkünfte in Gotteshäusern sollen nur erlaubt sein, wenn der Mindestabstand von eineinhalb Metern einzuhalten ist. Es gilt zudem eine Maskenpflicht auch am Platz, das Singen ist verboten. Wenn hohe Besucherzahlen zu erwarten sind, müssen die Gemeinden ein Anmeldesystem einführen.

Altenheime und Pflegedienste
Bund und Länder haben sich für Alten- und Pflegeeinrichtungen auf »besondere Schutzmaßnahmen« verständigt. So soll der Bund medizinische Schutzmasken zur Verfügung stellen und die Kosten für Schnelltests übernehmen. Das Personal in Alten- und Pflegeheimen soll mehrmals pro Woche verpflichtend getestet werden. Entsprechende Tests soll es möglichst auch bei mobilen Pflegediensten geben. In Regionen mit hohen Fallzahlen sollen Besucher in Heimen aktuelle negative Corona-Tests vorlegen müssen.

Hotspots
In allen Hotspots ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, derzeit also im Großteil des Bundesgebiets, sollen zusätzliche Einschränkungen gelten. Überschreitet die Inzidenz den Wert von 200, sollen zusätzliche Ausgangsbeschränkungen geprüft werden.

Reisen
Bund und Länder appellieren an die Deutschen, bis zum 10. Januar auf alle nicht zwingend notwendigen Reisen zu verzichten, verboten werden diese jedoch nicht. Es gelten weiterhin die Quarantänepflichten bei der Rückkehr aus ausländischen Risikogebieten.

Hilfe für Wirtschaft und Unternehmen
Vom Shutdown betroffene Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler sollen vom Bund weiter finanziell unterstützt werden. Die sogenannte Überbrückungshilfe III, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht, soll verbessert werden. Vorgesehen ist etwa ein höherer monatlicher Zuschuss von bis zu einer halben Million Euro. Wertverluste von Waren und anderen Wirtschaftsgütern sollen mit der Möglichkeit unbürokratischer und schneller Teilabschreibungen aufgefangen werden.

spiegel


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