Damit ist der Weg für mehr Arbeitsschutz in der Branche frei. Anlass für die Verschärfungen waren Corona-Ausbrüche in Großbetrieben, in denen überwiegend Arbeiter aus Südosteuropa beschäftigt sind.
Das Gesetz soll die Firmen dazu verpflichten, selbst die Verantwortung für Arbeitsschutz, Entlohnung und Sozialversicherung der Mitarbeiter zu übernehmen. Deswegen werden für Schlachtung und Zerlegung Werkverträge zum 1. Januar und Leiharbeit ab April untersagt. Bei der Fleischverarbeitung soll es noch drei Jahre lang Ausnahmen geben.
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