Nach den Informationen, die Azvision.az vom Hypotheken- und Kreditgarantiefonds erhalten hat sind in Übereinstimmung mit den Anforderungen der "Regeln für die Ausgabe von Hypothekendarlehen auf Kosten des Hypotheken- und Kreditgarantiefonds, einschließlich bevorzugter Hypothekendarlehen", die durch das Präsidialdekret vom 22. Juni 2016 genehmigt wurden, diese Darlehen von Lebensversicherungsunternehmen im Falle des Todes und der Behinderung des Kreditnehmers versichert.
Tags:






