RKI: Zweite Impfdosis nicht aufschieben

  09 Januar 2021    Gelesen: 432
  RKI: Zweite Impfdosis nicht aufschieben

Am Vorschlag, die zweite Corona-Impfdosis erst nach längerem Abstand zu verabreichen, meldet die Europäische Arzneimittelbehörde Zweifel an. Nun zieht die Ständige Impfkommission nach. Sie empfiehlt eine zeitnahe zweite Injektion. Auch zum neu zugelassenen Moderna-Vakzin gibt sie eine Einschätzung ab.

Der Abstand zwischen der ersten und zweiten Corona-Impfung soll nach Ansicht der Ständigen Impfkommission (Stiko) am Robert-Koch-Institut (RKI) nicht vergrößert werden. Das teilte die Stiko in einer Aktualisierung ihrer Impfempfehlung mit. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte die Behörde prüfen lassen, ob ein solches Vorgehen sinnvoll ist, um mit den derzeit begrenzten Impfstoff-Mengen möglichst schnell möglichst viele Menschen impfen zu können. Hintergrund ist, dass ein gewisser Schutz vor einer Covid-19-Erkrankung bereits nach der ersten Impfung gegeben ist.

"Die Gabe der zweiten Impfstoffdosis soll innerhalb des durch die Zulassungsstudien abgedeckten Zeitraumes (derzeit 42 Tage) erfolgen", heißt es in der Aktualisierung der Impfempfehlung nun. Zur Begründung erläutern die Stiko-Experten, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt unsicher sei, ob man durch eine Verschiebung der zweiten Impfstoffdosis auf einen späteren Zeitpunkt tatsächlich mehr schwere Erkrankungen und Todesfälle verhindere als durch eine zeitnahe zweite Impfung der Hochrisikogruppen, welche dann zu einem nahezu vollständigen Schutz vor Erkrankung führt. Sollte der empfohlene Abstand zwischen der ersten und der zweiten Impfstoffdosis überschritten worden sein, könne die Impfserie jedoch fortgesetzt werden und müsse nicht neu begonnen werden.

Damit folgt die Stiko der Einschätzung vieler anderer Experten. So hatte die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) in Amsterdam bereits darauf hingewiesen, dass eine Änderung des Abstandes zwischen beiden Impfdosen eine Änderung der Bedingten Marktzulassung und mehr klinische Daten notwendig machen würde. Auch die amerikanische Arzneimittelbehörde FDA hatte davor gewarnt, von der vorgeschriebenen Verabreichung der zwei Dosen abzuweichen. Änderungen könnten erst erwogen werden, wenn es dazu wissenschaftlich fundierte Daten gebe.

Der Hersteller Biontech hatte darauf hingewiesen, dass in der Phase-III-Studie Sicherheit und Wirksamkeit des Impfstoffs nur für den Fall untersucht wurden, dass die zweite Dosis 21 Tage nach der ersten erfolgt.

Die Stiko hat zudem den neu zugelassenen Impfstoff des US-Unternehmens Moderna in ihre aktualisierte Impfempfehlung aufgenommen. Er sei dem Impfstoff von Pfizer/Biontech gleichwertig. Die Impfung solle mit einem der beiden Impfstoffe erfolgen und mit demselben Produkt abgeschlossen werden. Für Schwangere empfiehlt die Stiko die Impfung wegen fehlender Daten generell nicht. Eine versehentliche Impfung sei aber kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch.

Wer zunächst eine Impfung erhält, könne auch eine Einzelfallentscheidung sein, schreibt die Stiko weiter. Das betreffe Menschen, die aufgrund einer Vorerkrankung vermutlich ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, auch wenn das wissenschaftlich nicht eindeutig belegt sei. In welche Priorisierungskategorie sie einzuordnen sind, müssten die für die Impfung Verantwortlichen entscheiden. Hintergrund ist, dass bei der Priorisierung nicht alle Krankheitsbilder berücksichtigt werden könnten.

Quelle: ntv.de, chf/dpa


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