Bei der Operation zur Brustvergrößerung im Januar 2011 hatte die damals 23-Jährige einen Herzstillstand erlitten. Nach mehreren Tagen im Koma starb sie an einer Hirnlähmung. Die junge Frau – die auch als "Big Brother"-Kandidatin im Fernsehsender RTL II bekannt geworden war – ließ sich damals zum fünften Mal ihre Brüste vergrößern.
Narkoseärztin bemerkte den Herzstillstand zu spät
Die an der Operation beteiligte Narkoseärztin nahm die Schuld und Verantwortung für den tödlich verlaufenen Eingriff auf sich. Sie habe während der Operation zu spät den Herzstillstand bemerkt, weil an einem Gerät ein Alarmton ausgeschaltet war, erklärte sie vor Gericht. Die Richter befanden die damals 56 Jahre alte Anästhesistin der fahrlässigen Tötung für schuldig und verurteilten sie am 5. Februar 2013 zu 14 Monaten Haft auf Bewährung.
In dem nun beginnenden Zivilverfahren wird es vermutlich erneut um die Fehler bei der Operation gehen. Das Landgericht hat nach Angaben eines Sprechers einen medizinischen Sachverständigen geladen. Eine Entscheidung wird am Freitag nicht erwartet. Möglicherweise werde es einen Folgetermin geben, hieß es.
Der Witwer macht eine Entschädigung für seine Einkommensausfälle geltend. Er sei mit seiner Frau über ein gemeinsames Unternehmen geschäftlich verbunden gewesen. Sie hätte sich langfristig in der Branche behaupten können, durch ihren Tod seien ihm Einkünfte entgangen, fasste der Gerichtssprecher die Argumentation des Klägers zusammen. Er verlange außerdem Schmerzensgeld.
Ursprünglich soll Wosnitza von der Klinik mehr als vier Millionen Euro gefordert haben, wie die "Bild"-Zeitung berichtete. Der Geschäftsführer der Klinik, Peter Henscheid, erklärte dazu: "Die in der Presse kolportierten Millionenzahlungen geben eine unrealistische Wunschvorstellung des Witwers wieder. Tatsächlich liegt der bislang nachvollziehbare Schaden im hohen fünfstelligen Bereich."
Die zivilrechtliche Klage des Witwers ziele auf Feststellung eines Schadens- beziehungsweise Unterhaltsausgleichs, stellte Henscheid fest. Der Klinik-Geschäftsführer fügte hinzu: "Die hier involvierten Versicherungsgesellschaften werden einen berechtigten Schadensausgleich vornehmen und Herrn Wosnitza soweit das möglich ist, finanziell über den Verlust seiner verstorbenen Ehefrau hinweghelfen."
Quelle : welt.de
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