Mordverdächtigen, die vor Gericht freigesprochen wurden, soll nach dem Willen von Union und SPD unter bestimmten Umständen erneut der Prozess gemacht werden dürfen. Wie der "Spiegel" berichtet, ist dafür eine Änderung der Strafprozessordnung geplant. Durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossene Verfahren dürfen in Deutschland nur in Ausnahmefällen wieder aufgenommen werden. Diese Ausnahmen, die in der Strafprozessordnung aufgelistet sind, sollen erweitert werden.
Angeklagte, die aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurden, könnten dadurch in Zukunft bei geänderter Beweislage doch noch verurteilt werden."Bei unverjährbaren Taten wie Mord wollen wir die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen ermöglichen, wenn durch neue Beweismittel die Tat nachgewiesen werden kann", sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, dem "Spiegel".
SPD pocht seit 1993 auf eine Reform
Die Pläne wurden der Deutschen Presse-Agentur von Unionsseite bestätigt. Man freue sich, dass sich die SPD-Fraktion nunmehr zu dieser gemeinsamen Initiative bereitfinde, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei. "Für die Angehörigen von Mordopfern ist es unerträglich, wenn freigesprochene Täter weiter frei herumlaufen können, auch wenn deren Täterschaft nachträglich aufgrund neuer Beweismittel festgestellt werden könnte", sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Jan-Marco Luczak. Verfahren müssten neu aufgerollt werden können, etwa wenn nachträglich DNA-Analysen Täter sicher überführen könnten. Auf das Vorhaben hatten sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag verständigt.
Laut "Spiegel" streben die Sozialdemokraten die Änderung sogar schon seit 1993 an. Da die beiden Ministerien für Inneres und Justiz aber bislang skeptisch seien, was die Anwendung auf zurückliegende Fälle angehe, würden die Koalitionsfraktionen nun selbst aktiv.
Quelle: ntv.de, jpe/dpa
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