Reporter ohne Grenzen erstattet Anzeige gegen Kronprinz Mohammed bin Salman

  03 März 2021    Gelesen: 716
Reporter ohne Grenzen erstattet Anzeige gegen Kronprinz Mohammed bin Salman

Der saudische Kronprinz soll hauptverantwortlich für den Tod des Reporters Jamal Khashoggi sein. Nun hat eine Journalistenorganisation ihn angezeigt. Der Vorwurf: Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Im Zusammenhang mit dem Mordfall Khashoggi hat Reporter ohne Grenzen in Karlsruhe Strafanzeige gegen Mohammed bin Salman erstattet. Der saudische Kronprinz sei mutmaßlich hauptverantwortlich für den Mord an dem Journalisten Jamal Khashoggi und die Inhaftierung von mehr als 30 saudischen Journalistinnen und Journalisten, teilte die deutsche Sektion von Reporters sans frontières (RSF) mit. Dabei handele es sich um Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Anzeige richtet sich außerdem gegen vier weitere hochrangige Vertreter des islamisch-konservativen Königreichs.

»RSF fordert den Generalbundesanwalt dazu auf, eine formelle Untersuchung dieser Verbrechen einzuleiten«, heißt es in der Anzeige, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Organisation beruft sich auf das sogenannte Weltrechtsprinzip: Täter sollen nirgendwo Zuflucht finden. Danach verfolgt die Bundesanwaltschaft Verbrechen nach dem 2002 in Kraft getretenen Völkerstrafgesetzbuch.

Khashoggi, der im Exil in den USA lebte, war am 2. Oktober 2018 im saudischen Konsulat in Istanbul von einem Spezialkommando aus Riad getötet worden. Von seinem Leichnam fehlt bis heute jede Spur. Nach einem am Freitag veröffentlichten Bericht des US-Geheimdiensts hatte bin Salman die Operation zur Gefangennahme oder Tötung Khashoggis genehmigt. Saudi-Arabien wies dies als falsch zurück. Am Montag hatte die Verlobte des Journalisten Regierungen weltweit zum Handeln aufgefordert: »Es ist zwingend erforderlich, dass der Kronprinz, der den Mord an einem unschuldigen Menschen angeordnet hat, unverzüglich bestraft wird«, erklärte Hatice Cengiz.

Die Bundesanwaltschaft hat bei der Ahndung von Kriegsverbrechen in Syrien eine Vorreiterrolle eingenommen. Opfer wie Täter haben hier oft als Geflüchtete Aufnahme gefunden. Halten sich ausländische Beschuldigte nicht in Deutschland auf, müssen die Ermittler aber nicht tätig werden. Vorrangig zuständig sind dann die Staaten, in denen es zu der Tat kam und aus denen Täter und Opfer stammen. Verbrechen gegen die Menschlichkeit finden laut Völkerstrafgesetzbuch »im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung« statt.

In der Türkei läuft derzeit ein Prozess um den Mord an Khashoggi. Ein saudisches Gericht hatte fünf Angeklagte erst zum Tod und dann zu langer Haft verurteilt. RSF kritisierte, die Hauptverdächtigen seien »bis heute völlig straffrei«. Die angezeigten Fälle offenbarten ein System, das Leben und Freiheit aller Journalisten bedrohe.

spiegel


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