“Schleier-Frage“ beschäftigt Gericht

  15 März 2016    Gelesen: 866
“Schleier-Frage“ beschäftigt Gericht
Eine Frau soll vor Gericht aussagen, gegen einen Mann, der sie verbal beleidigt hat. Das klingt nicht sonderlich spektakulär. Doch die Frau ist Muslimin - dass sie bei ihrer Aussage verschleiert war, sorgt nun für Aufregung.
Ist ein Schleier eine angemessene Kleidung vor Gericht? Muss der Richter die Mimik einer Zeugin sehen, um den Wahrheitsgehalt ihrer Aussage einzuschätzen? Eine Mischung aus kniffligen Fragen hat sich am Rande eines an sich wenig aufregenden Gerichtsverfahrens in München zusammengebaut. Am kommenden Donnerstag geht es in zweiter Instanz um Beleidigungen gegen eine Muslimin.

Ihr Anwalt Heinrich Karl Haarmann sagte der "Bild"-Zeitung, dass die Frau am Donnerstag den Schleier lüften werde. "Sie wird ihr Gesicht am Verhandlungstag zeigen", sagt er. Er wurde vom Gericht als Zeugenbeistand für die Frau bestellt. Sie habe nicht gewusst, was für Konsequenzen drohen könnten. Notfalls könne ein Ordnungsgeld oder eine Ordnungshaft verhängt werden, erläuterte dazu Landgerichtssprecherin Andrea Titz. Allerdings: "Da muss man sich die Frage stellen: Ist das verhältnismäßig?" Denn eine Kleiderordnung für Zeugen gibt es - anders als für das Gericht selbst - nicht. Angemessen sollte das Outfit freilich sein. "Wenn ein Zeuge in Badehose reinkommen würde, würde sich das Gericht das wohl nicht bieten lassen", sagte Titz.

Zweifel an den Aussagen der Frau

Der jüngste Fall nahm seinen Anfang an einer Münchner S-Bahn-Station. Dort sollen unschöne Worte gefallen sein. "Ihr Arschlöcher" und "Du gehörst hier nicht her", soll der beschuldigte Mann der 43-Jährigen zugerufen haben. Sie zeigte ihn an. Er bekam einen Strafbefehl über 50 Tagessätze und legte Einspruch ein. Zur Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht war die Muslimin als Zeugin geladen. Bei der Vernehmung weigerte sie sich, den Niqab abzunehmen, der ihr Gesicht verhüllt und nur die Augen sehen lässt. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit habe das Gericht im Einverständnis mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Zwangsmittel verzichtet, sagte eine Amtsgerichtssprecherin.

Nach der Aussage eines neutralen Zeugen hätten jedoch erhebliche Zweifel an der Darstellung der Frau bestanden. Der Zeuge hatte keine Beleidigungen gehört. Der Amtsrichter sprach den Angeklagten frei: Es sei kein "für eine Verurteilung ausreichender Tatnachweis zu führen". Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. "Die Staatsanwaltschaft sieht die Zeugin als glaubwürdig an", sagt Sprecher Florian Weinzierl. Das Outfit habe nichts mit der Berufung zu tun. Der Anwalt des Mannes, Tom Heindl, sieht seinen Mandanten als Leidtragenden. Denn er muss erneut vor Gericht erscheinen. "Ich bin der Meinung, dass das Burka-Problem auf dem Rücken meines Mandanten ausgetragen wird", sagte Heindl auf Anfrage.

Frage der Kopfbedeckung beschäftigt Gerichte schon länger

Der Schleier spielt nicht zum ersten Mal im Gerichtssaal eine Rolle. Vor einigen Jahren hatte ein Richter am Landgericht München die Öffentlichkeit ausgeschlossen, als eine Muslimin für ihre Aussage den Schleier abnahm. Auch vor Familiengerichten tauchte die Frage schon auf. Letztlich liegt es im Ermessen des Richters, wie er verfährt. Ein islamischer Rechtsgelehrter aus Saudi-Arabien hatte sich bereits 2011 mit dem Thema befasst - und war zu dem Schluss gekommen, dass das Ablegen des Schleiers vor Gericht bei entsprechender Notwendigkeit auch streng gläubigen Frauen erlaubt sein könne.

In Augsburg ließ ein Amtsrichter einen Prozess platzen, weil ein Anwalt zu einem Zivilprozess ohne schwarze Robe erschienen war. Das Augsburger Landgericht verhandelte über den Robenstreit und entschied: Der Anwalt muss in dem Fall die Robe tragen. Auch darum, ob Anwälte einen weißen Schlips anlegen müssen, wurde schon gestritten, wenngleich sich die Sitten gelockert haben. Religiös begründete Kleidungsstücke wie Burka, Niqab, Kopftuch wiederum beschäftigen Gerichte seit langem: Dürfen muslimische Lehrerinnen im Unterricht Kopftuch tragen, warum ist bei katholischen Nonnen die Kopfbedeckung kein Thema - und darf umgekehrt eine Frau gar zum Kopftuch gezwungen werden?

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