Ein 52 Jahre alter Deutscher hat auf der spanischen Urlaubsinsel Mallorca einer Minderjährigen heimlich unter den Rock gefilmt. Das Videomaterial wollte er offenbar später im Internet veröffentlichen. Das hat nun Konsequenzen. Der Mann darf wegen des "Upskirtings" für die nächsten zehn Jahre nicht mehr nach Spanien reisen.
Ein Richter in Palma habe den Deutschen zunächst zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt, berichteten die Regionalzeitung "Diario de Mallorca" und andere Medien nun unter Berufung auf die Justiz der spanischen Urlaubsinsel. Die Strafe sei dann in ein zehnjähriges Einreiseverbot umgewandelt worden. Zusätzlich muss der Mann auch eine Geldstrafe in Höhe von 4860 Euro und dem jungen Opfer eine Entschädigung von 1000 Euro zahlen.
Mit versteckten Kameras und diversen Hilfsmitteln hat der Mann aber auch weiteren Frauen unter den Rock gefilmt. Der Mann hat bei seiner Festnahme den Ermittlern seine jüngsten Aufnahmen auf Mallorca gezeigt, die Polizei habe aber keine weiteren Betroffenen identifizieren können, hieß es. Woher in Deutschland der Mann genau stammt, ob er zur Tatzeit auf Mallorca wohnte oder sich als Tourist dort aufhielt, konnte ein Justizsprecher auf Anfrage nicht sagen.
Hat angegeben Youtuber zu sein
Der geständige Mann habe per Videokonferenz von Deutschland aus am Verfahren teilgenommen und das Urteil akzeptiert. Die Tat liegt etwas zurück: Das Sicherheitspersonal eines Einkaufszentrums der mallorquinischen Hauptstadt hatte den Angaben zufolge den Mann im September 2019 dabei erwischt, als er einem 14 Jahre alten Mädchen mit dem Handy heimlich unter den Rock filmte.
Bei seiner Festnahme durch die herbeigerufene Polizei habe er ausgesagt, dass er Youtuber sei und im Netz Aufnahmen von heimlich gefilmten Frauen und Mädchen veröffentliche. Der Mann wurde damals in Palma zwei Tage lang in Polizeigewahrsam genommen, durfte aber noch vor Beginn seines Prozesses in die Heimat zurückfliegen. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Deutschen vier Jahre Haft gefordert.
Heimliches Filmen oder Fotografieren unter den Rock (das sogenannte Upskirting) oder in den Ausschnitt war in Deutschland bis vor kurzem meist keine Straftat. Der Bundesrat billigte im September eine Gesetzesverschärfung. Herstellung und auch Weiterverbreitung solcher Aufnahmen können nun mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden.
Quelle: ntv.de, ysc/dpa
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