BGH bleibt mit Schadenersatz-Urteil auf käuferfreundlicher Linie

  12 März 2021    Gelesen: 422
BGH bleibt mit Schadenersatz-Urteil auf käuferfreundlicher Linie

Immobilienkäufer können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs weiterhin

Das Gericht in Karlsruhe bestätigte damit seine bisherige Haltung, wonach Käufer die angemahnten Arbeiten nicht vorab auf eigene Kosten durchführen lassen müssen. Eine Vorfinanzierung sei dem Käufer nicht zumutbar, erklärte die Vorsitzende Richterin Stresemann. Den neuen Eigentümern bleibt es auch überlassen, ob sie die Mängel nach erhaltenem Schadenersatz tatsächlich beheben lassen. In dem entschiedenen Fall aus Nordrhein-Westfalen muss der Verkäufer den Käufern einer Wohnung nun Schadenersatz aufgrund von Feuchtigkeit in einem der Räume zahlen.


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