Maskenpflicht in Hamburger Parks gekippt

  12 März 2021    Gelesen: 614
Maskenpflicht in Hamburger Parks gekippt

Hamburg will an Wochenenden und Feiertagen eine allgemeine Maskenpflicht in Parks durchsetzen. Dies sei jedoch nicht verhältnismäßig, urteilt das Hamburger Verwaltungsgericht im Eilverfahren. Maßnahmen in den Grünanlagen müssen differenzierter begründet werden.

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat eine an Wochenenden sowie Feiertagen geltende allgemeine Maskenpflicht in beliebten großen Parks und Grünanlagen der Hansestadt gekippt. Die Richter verwarfen die von der Stadt erlassene Anordnung in einem Eilverfahren als unverhältnismäßig. Es bleibe unklar, warum eine "situationsunabhängige" und generelle Pflicht zum Maskentragen aus Infektionsschutzgründen zu den angegebenen Zeiten notwendig sein solle.

Insgesamt diene die Maskenpflicht zwar einem "legitimen Zweck", befand das Gericht. Es bleibe aber offen, warum es in den Parks insbesondere "unabhängig von den Wetterverhältnissen" an jedem Wochenende und an jedem Feiertag zu Menschenansammlungen kommen sollte, in denen die Mindestabstände mehr nicht gewahrt werden könnten. In Einzelfällen könne auf vermehrtes Besucheraufkommen in Grünanlagen mit differenzierteren Maßnahmen reagiert werden.

Der Hamburger Senat hatte die Maskenpflicht vor zwei Wochen vor dem Hintergrund des zwischenzeitlich frühlingshaften Wetters und der Sorge vor ansteckenderen Corona-Mutationen erweitert. Demnach muss an Wochenenden und an Feiertagen in zahlreichen beliebten Parks tagsüber eine Maske getragen werden. Dies gilt etwa an der Alster, am Elbufer und im Stadtpark. Auch Jogger sind betroffen.

Laut Verwaltungsgericht klagte ein Bürger gegen die Maskenpflicht beim Joggen und bekam Recht. Der Beschluss in dem Eilverfahren ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Stadt kann dagegen noch Beschwerde vor dem Hamburger Oberverwaltungsgericht einlegen.

n-tv


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