Pirmasens weicht von Landes-Strategie ab

  15 März 2021    Gelesen: 437
Pirmasens weicht von Landes-Strategie ab

In Pirmasens liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei über 100. Laut Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz müssten weitreichende Maßnahmen wie Geschäftsschließungen in Kraft treten. Doch der Oberbürgermeister der Stadt geht einen anderen Weg.

Pirmasens zieht die Corona-"Notbremse" nur mit halber Kraft, obwohl die Sieben-Tage-Inzidenz in der rheinland-pfälzischen Stadt seit mehr als drei Tagen bei über 100 liegt. Zwar gelten ab heute strengere Regeln wie zum Beispiel eine Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und beim Einkaufen, die Geschäfte bleiben aber weiter geöffnet. Das geht aus einer Allgemeinverfügung der Stadt vom Sonntag hervor.

Pirmasens weicht damit von der Corona-Strategie des Landes ab. Die rheinland-pfälzische Corona-Bekämpfungsverordnung sieht in dem Fall eigentlich eine "Notbremse" vor: Zu veranlassen sind demnach etwa eine nächtliche Ausgangsbeschränkung, eine Begrenzung der Mobilität auf höchstens 15 Kilometer und Schließungen von Geschäften. In Pirmasens darf man ab heute zwar nur noch eine Person eines anderen Hausstandes treffen, auch wird die maximale Kundenzahl im Einzelhandel verringert. Doch die Geschäfte bleiben grundsätzlich offen, außerdem gibt es keine nächtliche Ausgangsbeschränkung oder 15-Kilometer-Begrenzung.

In Pirmasens liegt die Inzidenz seit Donnerstag bei über 100, am Sonntag lag sie bei 154,1 - Höchstwert in Rheinland-Pfalz. Eine gänzliche Schließung der Geschäfte "wäre aufgrund der besonderen Situation vor Ort unverhältnismäßig und rechtswidrig", wird der Pirmasenser Oberbürgermeister Markus Zwick in einer Mitteilung der Stadt zitiert. Der starke Anstieg lasse sich insbesondere auf Corona-Ausbrüche in mehreren Kindergärten zurückführen. Die seien für knapp 44 Prozent der 64 Neuinfektionen der vergangenen Woche verantwortlich.

"Bei der Entscheidung über zusätzliche Schutzmaßnahmen dürfen Inzidenzen alleine nicht isoliert betrachtet werden", wird Zwick weiter zitiert. Es sei nicht ersichtlich, dass der lokale Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen am aktuellen Infektionsgeschehen überhaupt einen maßgeblichen Anteil hätten. Zwick beruft sich außerdem auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des benachbarten Saarlandes vom Dienstag, in der einzelne Beschränkungen des Einzelhandels kassiert worden waren.

Quelle: ntv.de, jpe/dpa


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