Das im Januar vom Parlament verabschiedete Gesetz sei in seiner jetzigen Fassung nicht zulässig, entschieden die Richter in Lissabon. Die Situationen, in denen Sterbehilfe erlaubt werden solle, seien in dem Text nicht mit der nötigen Präzision beschrieben worden. Zugleich betonten sie aber, dass das Recht auf Leben nicht die Verpflichtung mit sich bringe, unter allen Umständen leben zu müssen.
Das Parlament hat nun die Möglichkeit, den Gesetzestext zu überarbeiten und ihn dann erneut dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen. In dem aktuellen Gesetz heißt es, Erwachsene dürften in einer Situation „extremen Leids und unumkehrbarer Beeinträchtigung“ auf aktive Sterbehilfe zurückgreifen. Präsident Rebelo de Sousa hatte Zweifel an dem Gesetz geäußert und es dem Verfassungsgericht vorgelegt.
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