Die Ausgangslage ist klar, die Konsequenzen sind noch undeutlich. Über die Entsendung von Mitgliedern in den Rundfunkrat des SWR entscheiden die Landtage von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz selbst. Der Landtag von Baden-Württemberg entsendet bislang acht Mitglieder in den Rundfunkrat: 4 CDU, 2 Grüne, 2 SPD. Der Landtag von Rheinland-Pfalz bringt dort bislang vier Mitglieder ein: 2 SPD, 1 Grüne, 1 CDU. Nun hat die AfD bei den Wahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz aus dem Stand 15,1 beziehungsweise 12,6 Prozent geholt. "Es ist sehr wahrscheinlich, dass die neuen Landtage irgendwann nach ihrer Konstituierung anhand der neuen Kräfteverhältnisse über die Entsendung neu entscheiden", sagt ein SWR-Sprecher. "Ob dann auch ein AfD-Vertreter zum Zuge kommt, wird man sehen".
Eindeutiger sieht das beim Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) aus. Die AfD ist im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bisher nur im MDR-Rundfunkrat vertreten, mit einem Abgeordneten. Der könnte jetzt eigentlich Gesellschaft bekommen. Die AfD in Sachsen-Anhalt wird ihre stattlichen 24,2 Prozent als zweitstärkste Fraktion im dortigen Landesparlament aber nicht so schnell im Rundfunkrat der Drei-Länder-Anstalt (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) einbringen können. Die Amtszeit des MDR-Rundfunkrats beträgt sechs Jahre. Er hat sich im Dezember 2015 neu konstituiert, ist für die nächsten sechs Jahre festgelegt, sagt eine MDR-Sprecherin.
Radio Bremen wehrt sich
In der Zwei-Länder-Anstalt RBB spielt die AfD trotz ihres Wahlerfolges 2014 in Brandenburg noch keine Rolle. Die AfD hat nach ihrem Wahlergebnis von 12,2 Prozent zehn Abgeordnete im Potsdamer Landtag, ist dort viertstärkste Fraktion. Das reicht nicht für einen Sitz im 30-köpfigen RBB-Rundfunkrat. Dort dürfen nur die drei stärksten Fraktionen aus dem Brandenburger Parlament hinein.
Etwas einfallen lassen haben sich die Bremer Regierungsfraktionen von SPD und Grünen, um die AfD aus dem Rundfunkrat von Radio Bremen herauszuhalten. Ein von Bürgermeister Carsten Sieling (SPD) vorgelegter Gesetzentwurf über die Neufassung des Radio-Bremen-Gesetzes soll so geändert werden, dass künftig im Rundfunkrat nur noch die Parteien einen Sitz erhalten, die zum Zeitpunkt der Konstituierung der Bürgerschaft dem Landesparlament in Fraktionsstärke angehören. Wird diese Änderung von der Bürgerschaft am Mittwoch beschlossen, hätte dies zur Folge, dass die AfD keinen Sitz im Rundfunkrat von Radio Bremen bekäme. Ursprünglich zog die AfD mit vier Abgeordneten in die Bürgerschaft ein. Eine Fraktion benötigt allerdings fünf Mitglieder.
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