Staatsanwaltschaft kennt Gutachten schon

  18 März 2021    Gelesen: 602
Staatsanwaltschaft kennt Gutachten schon

Das erste Gutachten über die Verantwortung von Bischöfen und anderen Führungskräften im Umgang mit Missbrauchsfällen hält das Erzbistum Köln unter Verschluss. Nun wird ein neues Gutachten veröffentlicht. Der zuständigen Staatsanwaltschaft liegt es bereits vor.

Das neue Gutachten zum Umgang des Erzbistums Köln mit sexuellem Missbrauch liegt nach Angaben des beauftragten Strafrechtlers Björn Gercke bereits bei der Staatsanwaltschaft. "Die Staatsanwaltschaft hat das Gutachten bereits vor einigen Tagen von uns bekommen, damit sie auch Zeit hat, sich in Ruhe darauf vorzubereiten - vor der Öffentlichkeit", sagte Gercke am Mittwoch in der "WDR Lokalzeit" aus Köln. Ihm selbst sei das ein Anliegen gewesen. Die Staatsanwaltschaft sei die zuständige Behörde für die Verfolgung von Straftaten. Schon während der Untersuchungsphase in den vergangenen Monaten habe es einen stetigen Austausch gegeben.

Das Gutachten soll am Donnerstag der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hatte Gercke damit beauftragt. Auch er selbst bekommt das Papier erst dann zu lesen. Ein erstes Gutachten hatte Woelki nicht veröffentlicht; er führte dafür rechtliche Bedenken an. Der Münchner Strafrechtskanzlei, die das Gutachten angefertigt hatte, entzog das Erzbistum das Mandat. Als Grund wurden methodische Fehler genannt.

Das erste Gutachten liegt der Kölner Staatsanwaltschaft schon länger vor. Die Auswertung ist noch nicht abgeschlossen, doch bisher wurden keine Anhaltspunkte für strafrechtliche Ermittlungen gefunden: Dafür seien die Taten schon zu lange her, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Auch bei Kardinal Woelki persönlich sieht die Staatsanwaltschaft kein strafrechtlich relevantes Verhalten.

n-tv


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