Brinkhaus sagte im ARD-Fernsehen, Bundeskanzlerin Merkel habe richtigerweise angesprochen, dass die Maßnahmen nicht ausreichten, um das exponentielle Wachstum zu brechen und auch, dass der Bund mehr Kompetenzen erhalten könnte. Das würde er sich auch wünschen. Das gehe aber nur zusammen mit den Bundesländern. Man müsse jetzt gerade in der Krise zusammenhalten und nicht gegeneinander arbeiten.
Merkel hatte angedeutet, der Bund könne den Ländern über das Infektionsschutzgesetz künftig strengere Vorgaben machen.
Aus juristischer Sicht wäre dies durchaus möglich. Der Bund könnte die Länder beim Infektionsschutz zwar nicht gänzlich beiseiteschieben, sagte die Verfassungsrechtlerin Anna Katharina Mangold von der Europa-Universität Flensburg im Deutschlandfunk. Genauere Vorgaben im Infektionsschutzgesetz wären ebenso denkbar wie der Erlass von Rechtsverordnungen, in denen Mindeststandards festgelegt werden, an die sich alle Länder halten müssten. Mangold stellte allerdings klar, dass diese Verordnungen dann trotzdem von den Länderverwaltungen vollzogen werden müssten.
Die Verfassungsjuristin bezweifelte den Sinn einer solchen Zuständigkeitsverlagerung. Es stelle sich die Frage, ob der Bund „das alles sehr viel besser machen“ würde, und ob er, davon abgesehen, die entsprechende Fachkompetenz habe. Mangold ist sich da nicht so sicher, „wenn man sich anguckt, was in letzter Zeit so passiert ist auf Bundesebene“.
Merkel hatte auch bemängelt, dass bestimmte Bundesländer nicht mit härteren Maßnahmen gegen das Virus vorgingen. Mehrere Ministerpräsidenten wiesen die Kritik zurück. Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Müller, sagte, er halte es nicht für klug, aus dem Kanzleramt heraus Länder-Bashing zu betreiben. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Laschet erklärte, jeder wolle, dass die Infektionszahlen nach unten gingen und habe für sein Land entsprechende Maßnahmen ergriffen. Der saarländische Regierungschef Hans teilte mit, sein Bundesland halte am geplanten Modellprojekt für Lockerungen mit Hilfe von Tests fest.
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