Kabinett verschärft Sexualstrafrecht

  16 März 2016    Gelesen: 531
Kabinett verschärft Sexualstrafrecht
Die sexuellen Übergriffe in der Kölner Silvesternacht haben weitere juristische Folgen: Eine Gesetzesreform sieht vor, dass künftig auch solche Taten strafrechtlich verfolgt werden, bei denen die Täter nicht gewalttätig geworden sind. Kritikern geht das nicht weit genug.
Nach monatelanger Verzögerung hat das Bundeskabinett am Vormittag eine Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen. Der Entwurf aus dem Haus von Bundesjustizminister Heiko Maas soll es Opfern künftig leichter machen, eine Vergewaltigung auch dann anzuzeigen, wenn dabei keine Gewalt angewendet wurde. "Wichtig ist, dass wir mit dem Gesetzesentwurf jetzt die Schutzlücken bei der Vergewaltigung, bei der sexuellen Nötigung schließen", sagte Maas n-tv. "In Deutschland gibt es bei der Vergewaltigung nur eine Verurteilungsquote von acht Prozent. Und wenn man weiß, dass nur jede zehnte Vergewaltigung angezeigt wird, dann muss man da jetzt handeln."

Im Gesetz werde festgeschrieben, dass eine Frau nicht zwingend Widerstand geleistet haben muss, damit der Tatbestand einer Vergewaltigung erfüllt ist. "Weil es Situationen gibt, in denen das gar nicht möglich ist", so Maas. Neu sei auch, dass geistig behinderte Menschen künftig klagen könnten. Nach bisheriger Rechtslage war dies ausgeschlossen, "weil man davon ausging, dass sie keinen entgegenstehenden Willen bilden können, was völlig absurd ist." Das neue Gesetz werde zu mehr Verurteilungen führen - und damit würden „auch mehr Frauen Vertrauen schöpfen können, zur Polizei zu gehen", so Maas.

Kritiker hatten angeführt, dass Justiz und Polizei der Mehrbelastung durch höhere Fallzahlen kaum gewachsen sein dürften. Tatsächlich räumte Maas ein, dass es durch das neue Gesetz "sicherlich mehr Anzeigen" geben werde. "Dass sexuelle Gewalt in Deutschland Realität ist, im Übrigen nicht erst seit der Silvesternacht in Köln, dagegen müssen wir etwas tun", sagte er. "Wenn das zu mehr Verfahren führt und zu mehr Verurteilungen, dann führt es am Schluss vor allen Dingen zu mehr Gerechtigkeit und darum geht es."

Union: Auch Grapschen ist massiver Übergriff

Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker, hatte bereits am Dienstag gefordert, auch sexuelle Belästigung unter Strafe zu stellen. Auch wenn es "nur" um Grapschen gehe, sei das ein massiver und traumatisierender Übergriff, "der durch nichts zu rechtfertigen ist". Wenn derartige Übergriffe aus einer Menschenmenge erfolgten, sollte eine Regelung - ähnlich wie bei der Beteiligung an einer Schlägerei - geschaffen werden. Dann mache sich bereits derjenige strafbar, der daran teilnimmt, auch wenn sein konkreter Tatbeitrag nicht bewiesen werden könne.

Die massenhaften Angriffe auf Frauen in der Silvesternacht - vor allem in Köln - hatten eine öffentliche Debatte über den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen ausgelöst. Der Gesetzentwurf war bereits im Sommer 2015 an die verschiedenen Ressorts der Bundesregierung gegangen. Nach Angaben aus der SPD hing er anschließend fünf Monate lang im Bundeskanzleramt fest.

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