Der Islamkritiker als Volksverhetzer?

  17 März 2016    Gelesen: 769
Der Islamkritiker als Volksverhetzer?
Weil er Mohamed als "Massenmörder und krankhaften Tyrann" bezeichnet hat, wurde Abdel-Samad angezeigt und von der Berliner Staatsanwaltschaft verhört. Das ist ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit.
Die Gedanken sind frei", heißt es im Volkslied. Artikel 5 Grundgesetz sichert die Meinungs- und Pressefreiheit sowie die Freiheit der Kunst und der Wissenschaft. Will ausgerechnet die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unsere Verfassung verstoßen?

Hier sind die Fakten: Der deutsch-ägyptische Publizist Hamed Abdel-Samad, ein aufgeklärt islamkritischer Muslim, hat ein Buch über den Islam-Propheten veröffentlicht: "Mohamed. Eine Abrechnung" (München 2015). Darin finden die Leser die These, Mohammed sei ein "Massenmörder und krankhafter Tyrann" gewesen.

Das ist, zugegeben, für weich gespülte deutsche Seelen und orthodoxe Muslime starker Tobak, aber auch und gerade bezogen auf und für starken Tobak gilt Gedanken- und Meinungsfreiheit. Harmloses Geplänkel bedarf keines Verfassungsschutzes. Toleranz bedeutet zudem: die total andere Meinung des anderen hinzunehmen bzw. zu ertragen. Sie zu tolerieren, ohne sie akzeptieren zu müssen.

Nun hat irgendjemand gegen den Autor Anzeige wegen Volksverhetzung erstattet. Die Staatsanwaltschaft Berlin nimmt die Anzeige offensichtlich ernst, obwohl Abdel-Samad weder gegen ein fremdes noch das eigene Volk aufwiegelt.

Das Recht gegen das Grundrecht

Vor wenigen Tagen wurde der Autor einbestellt und vernommen. Derjenige, der vom Recht geschützt werden soll und laut Verfassung geschützt werden muss, soll sich nun seinerseits recht(!)fertigen. Verdreht hier nicht die Vertretung des Rechts, also die Staatsanwaltschaft, das Recht, welches sie von Amts und Verfassung wegen zu schützen hat? Diese Frage muss gestellt werden.

Ist nicht bereits die Vernehmung ein Verstoß gegen die Meinungs- und Gewissensfreiheit, also gegen das Grundgesetz? Öffnen damit Vertreter des Rechts jedem das Einfallstor, der Kritiker einschüchtern oder mundtot machen will?

Auf seiner Facebook-Seite schreibt Abdel-Samad: "Wie kann man eigentlich Volksverhetzung messen? Zählt man die Köpfe, die wegen meines Buches abgetrennt wurden, kommt man auf die Zahl Null. Auch wurden deshalb keine Menschen vertrieben oder von ihrer Arbeit entlassen. Wie viele Menschen sind aber seit dem Erscheinen meines Buches Im Namen von Mohamed und dem Koran getötet?

Wie viele Menschen wurden vertrieben, versklavt oder vergewaltigt? Wer soll wen eigentlich anklagen? … Islamkritiker in der islamischen Welt müssen mit Todesstrafe, Gefängnis oder Auspeitschung rechnen. Auch in Europa werden sie von radikalen Islamisten bedroht. Für Politiker sind sie unerwünscht oder mindestens `nicht hilfreich`. Von Linken und Dialog-Profis werden sie schikaniert, diffamiert und kritisiert. Dass auch die deutsche Justiz sich an dieser Sanktionierung beteiligt, ist für mich ein Skandal!"

Die Gedanken sind unfrei

Der Mann hat recht, denn unser Recht scheint hier durch Vertreter unseres Rechts gefährdet. Unsere Rechtswelt steht Kopf. Die Gedanken sind unfrei, wenn das unrechtmäßige Verhalten der Rechtsbehörde als Recht gilt.

Als Islamisten 2015 Redakteure der Satirezeitschrift "Charlie Hebdo" ermordeten, schrie die Welt empört auf und verlangte auch für harte Mohammed-Karikaturen Meinungsfreiheit. Mit Waffen brachten die Terroristen die Islamkritiker nicht zum Schweigen. Soll das hier und jetzt mit Worten, dem Recht, versucht werden?

Die Satirezeitschrift "Titanic" hat Papst Benedikt XVI., ganz wörtlich, in den Dreck gezogen. Kritikern wurde entgegengehalten, das gehöre zur Meinungsfreiheit. Ja, aber gilt die nur bezogen auf Christen? "Liebe deinen Nächsten wie dich selbst". Ja, aber "wie dich selbst".

Die von Hamed Abdel-Samad vertretene These hat, wenngleich durch den Wissenschaftsjargon abgefedert, der wohl bedeutendste deutsche Islamforscher, Tilman Nagel von der Universität Göttingen, in seiner monumentalen Mohammed-Biografie (München, Oldenbourg Verlag 2008) präsentiert. Sie umfasst "nur" 1052 Seiten und gilt in der Zunft als "Magnum Opus".

Fehlt unseren sonst hoffentlich gründlichen Rechtsbehörden die Zeit, sich sachkundig zu machen? Andere seriöse Wissenschaftler verschiedener Disziplinen, allen voran die interdisziplinäre Inârah-Forschergruppe, hat die wohlbelegte These vorgelegt, dass Mohammed, wie weiland der jüdische Prophet Moses, eine Chiffre und keine real geschichtliche Person gewesen sei. In Barbara Kösters Buch "Der missverstandene Koran" (Berlin, Verlag Hans Schiler 2010) kann man das nachlesen. Werden demnächst auch Nagel und die Inârah-Wissenschaftler rechtlich verfolgt? Wer nach ihnen?

Quelle : welt.de

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