Die Bundesanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hatte auf eine deutlich niedrigere Strafe plädiert, ohne ein konkretes Strafmaß zu nennen. Die Anwälte des Mannes werteten das Vorgehen des Angeklagten nicht als Landesverrat, sondern lediglich als geheimdienstliche Agententätigkeit.
Zwischen 2008 und 2014 soll der gelernte Bürokaufmann mehr als 200 teils streng geheime und teils brisante Dokumente des Bundesnachrichtendienstes (BND) an die CIA weitergegeben und dafür mindestens 80.000 Euro kassiert haben. 2014 soll er sich zudem dem russischen Geheimdienst angedient und diesem drei BND-Dokumente geliefert haben.
Die Anwälte des Mannes hatten argumentiert, der Bundesrepublik Deutschland sei kein erkennbarer Schaden entstanden. Der alte Angeklagte habe laut seiner Verteidigung ein umfassendes Geständnis abgelegt und seine Tat aufrichtig bereut. Er sei kein Top-Spion, sondern habe aus Langeweile gehandelt.
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