Damit blieben der ehemalige CSU-Politiker Gauweiler und AfD-Gründer Lucke erneut ohne Erfolg. Es ging um das 2015 aufgelegte Anleihenkaufprogramm der EZB, mit dem die Konjunktur angeschoben werden sollte. 2020 stuften die Karlsruher Richter das Programm für teilweise verfassungswidrig ein und forderten, dass die Europäische Zentralbank die Verhältnismäßigkeit der Käufe nachweist. Dies war nach Einschätzung des Bundestages gegeben. Die Kläger zweifelten nun aber an, dass das Urteil der Richter auch umgesetzt wurde. Hierzu erklärte das Gericht, es sei nicht ersichtlich, dass Bundestag und Bundesregierung bei der Umsetzung des Urteils vom Mai 2020 ihren Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum überschritten hätten.
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