Bundesfinanzhof verkündet Rentenurteil Ende Mai

  20 Mai 2021    Gelesen: 608
Bundesfinanzhof verkündet Rentenurteil Ende Mai

Erst Steuer auf die Beiträge erheben – und dann noch einmal auf die Renten: Das verbietet die Verfassung. Das höchste Finanzgericht entscheidet nun, ob die aktuelle Regelung gegen diesen Grundsatz verstößt.

Diese Entscheidung könnte große Wirkung sowohl auf die Finanzen von Rentnern als auch des Staates haben: Der Bundesfinanzhof (BFH) will am 31. Mai zumindest eines seiner mit Spannung erwarteten Urteile zur möglichen Doppelbesteuerung von gesetzlichen und privaten Renten sprechen. Das kündigte die Vorsitzende Richterin Jutta Förster nach der mündlichen Verhandlung des Zehnten Senats in München an. Eine Tendenz ließ das höchste deutsche Finanzgericht nicht erkennen.

Gegen ihre Steuerbescheide hatten ein ehemaliger Zahnarzt aus Hessen und ein früherer Steuerberater aus Baden-Württemberg geklagt. Beide Verfahren werden getrennt geführt. Der Bund der Steuerzahler unterstütze die beiden Kläger. Bundesweit sind inzwischen rund 142.000 Einsprüche anhängig, die sich zum Teil auf die beiden Verfahren vor dem BFH berufen.

In diesen geht es um die Frage, ob die Finanzbehörden bei der noch bis 2040 laufenden schrittweisen Umstellung der Rentenbesteuerung so falsch rechnen, dass der Staat überhöht Steuern kassiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte vorgeschrieben, dass die bereits besteuerten Beiträge später bei der Auszahlung der Rente nicht noch einmal versteuert werden dürfen – das wäre eine verbotene Doppelbesteuerung.

Hintergrund ist der Systemwechsel bei der Besteuerung von Renten im Jahr 2005. Bis dahin waren die Renten bis auf den sogenannten Ertragsanteil steuerfrei, die Beiträge wurden aber aus dem versteuerten Lohn gezahlt – im Fachjargon war das eine »vorgelagerte« Besteuerung. Seit 2005 müssen auch Renten versteuert werden, die Besteuerung erfolgt also seitdem »nachgelagert«. Die Beiträge zu gesetzlichen und privaten Renten können nun dafür als Sonderausgaben von der Einkommensteuer abgezogen werden.

Allerdings erfolgte dieser Systemwechsel damals nicht sofort für die volle Höhe der Renten beziehungsweise der Beiträge, sondern geht seitdem schrittweise vor sich: Ab 2025 können die Beiträge in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden, bis dahin steigt jedes Jahr der Anteil der absetzfähigen Beiträge.

Die Übergangszeit bei der Besteuerung der ausgezahlten Renten dauert bis 2040: Wer bis dahin in Rente geht, muss nur einen Teil seiner Rente versteuern – je später der Rentenbeginn liegt, desto mehr. Fließt die erste Rente 2021, werden schon 81 Prozent der Alterseinkünfte besteuert.

spiegel


Tags:


Newsticker