Rund 20 Gastronomiebetriebe im Kreis Nordfriesland müssen die Zahl der gleichzeitig anwesenden Gäste in den Gaststätten auf höchstens die Hälfte beschränken. Gleiches gilt für die Bewirtung im Außenbereich, wie die Kreisverwaltung mitteilte. Eine entsprechende Ordnungsverfügung soll den betreffenden Betrieben noch vor dem Pfingstwochenende zugehen.
Zur Begründung verwies Landrat Florian Lorenzen verwies auf den Fall eines unerkannt mit Corona infizierten Urlauberehepaares hin, das um das zweite Maiwochenende herum mehrere Lokale auf Sylt besuchte. Daraufhin musste das Gesundheitsamt tagelang recherchieren und am Ende rund 300 Personen in Quarantäne versetzen. Wären die Lokale weniger voll und besser belüftet gewesen, würden jetzt keine 300 Menschen zu Hause sitzen und um ihre Gesundheit fürchten, betonte der Landrat.
"Gaststätten sind kein rechtsfreier Raum - auch nicht zu Pfingsten und auch nicht, wenn die Gäste vor der Tür Schlange stehen", sagte Lorenzen. "Die Corona-Pandemie ist noch nicht überstanden, die Ansteckungsgefahr nach wie vor real." Der Landrat begrüßte die generelle Öffnung des Landes für den Tourismus. Er erinnert aber auch daran, dass sie mit Bedingungen verknüpft ist, die das Wiederaufflackern der dritten Corona-Welle verhindern sollen. "In Nordfriesland darf kein zweites Ischgl entstehen."
Anlass für das Vorgehen des Kreises sind demnach zahlreiche gravierende Verstöße gegen die Corona-Bestimmungen, die Kontrollteams des Gesundheitsamtes festgestellt hatten. So wurden Mindestabstände nicht eingehalten, statt höchstens zwei saßen Mitglieder von bis zu acht Haushalten dicht an dicht an den Tischen, Kellner trugen keine Masken, Sperrstunden schienen nicht zu existieren, wie der Kreis mitteilte.
Quelle: ntv.de, chr/dpa
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