Das Gericht wies eine Klage gegen die seit 2005 geltende schrittweise Umstellung der Rentenbesteuerung bis 2040 ab. Ein Ehepaar hatte dem Bund vorgeworfen, Rentner während der 35-jährigen Übergangsphase doppelt zu besteuern.
Vor 2005 wurden Rentenbeiträge von Arbeitnehmern „vorgelagert“ besteuert. Ab 2040 sind Renten wie die Pensionen von Beamten „nachgelagert“, also bei der Auszahlung zu versteuern. Angesichts von mehr als 20 Millionen Rentnern in Deutschland hätte das Urteil deutliche Auswirkungen auf die Staatskasse haben können.
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