Freisprüche für Ex-Porsche-Manager Wiedeking und Härter

  19 März 2016    Gelesen: 542
Freisprüche für Ex-Porsche-Manager Wiedeking und Härter
Urteil im Porsche-Prozess: Der frühere Unternehmenschef Wendelin Wiedeking und Ex-Finanzvorstand Holger Härter sind vom Vorwurf der Marktmanipulation freigesprochen worden, wie das Landgericht Stuttgart am Freitag bekannt gab. Die Beweisaufnahme habe ergeben, "dass die Angeklagten den Kapitalmarkt weder in die Irre geführt noch sonst getäuscht haben", teilte das Gericht weiter mit.
Es habe "insbesondere keinen geheimen Plan der Angeklagten und keine wahrheitswidrigen Dementis in den angeklagten Verlautbarungen" gegeben, erklärte das Gericht. Wiedeking und Härter würden deshalb in allen Punkten freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Angeklagten eine Freiheitsstrafe von jeweils mehr als zwei Jahren gefordert. Zudem beantragte sie, gegen Wiedeking und Härter Bußgelder von je einer Million Euro sowie gegen die Porsche Automobil Holding SE eine Strafzahlung von 807 Millionen Euro zu verhängen.

Die Anklage hatte den beiden ehemaligen Managern vorgeworfen, bei der versuchten Übernahme des Volkswagen-Konzerns durch Porsche im Oktober 2008 mit einer nicht korrekten Pressemitteilung den Kurs der Volkswagen-Aktien manipuliert zu haben. In einer Mitteilung vom 26. Oktober 2008 sollen sie die Börse nur unvollständig über ihren Übernahmeplan bei VW unterrichtet und mit dem Verschweigen von Verkaufsoptionen Einfluss auf den Kurs der VW-Aktie genommen haben.

Die damaligen Top-Manager hatten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft schon vorher die Absicht gefasst, die Beteiligung zu erhöhen. Ihnen wurde deshalb Marktmanipulation zur Last gelegt.

Der Versuch, Volkswagen zu 75 Prozent zu übernehmen, scheiterte letztlich. Stattdessen wurde die Porsche AG ihrerseits von Volkswagen übernommen.

Ex-Porsche-Chef Wiedeking erklärte nach der Urteilsverkündung, er freue sich, "dass das Gericht heute bestätigt hat, dass die gesamte Kommunikation von Porsche beim Beteiligungsaufbau an Volkswagen stets korrekt und zutreffend gewesen ist". Für ihn ende eine Zeit "von fast sieben Jahren immer neuer Vorwürfe, Vorhaltungen und öffentlicher Verdächtigungen durch die Staatsanwaltschaft".

Auch die Porsche Holding begrüßte das Urteil. "Wir waren stets der Auffassung, dass der Beteiligungsaufbau an der Volkswagen AG im Einklang mit den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften erfolgt ist", erklärte der für Recht und Compliance zuständige Vorstand Manfred Döss.

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