Die Richter sahen bei dem ehemaligen Mitarbeiter der Hamburger Privatbank M.M. Warburg eine schwere Steuerhinterziehung in fünf Fällen als erwiesen an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. An dem Landgericht laufen mehrere Verfahren im Zusammenhang mit dem Skandal. Bereits im März 2020 war dort das Urteil im ersten Strafprozess dieser Art gefallen. Zwei britische Aktienhändler wurden damals zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Bis dahin war ungeklärt, ob Cum-Ex-Geschäfte nur steuerrechtlich unzulässig oder auch strafbar sind. Am 15. Juni will der Bundesgerichtshof über die Revision verhandeln.
Bei den komplexen Wertpapiergeschäften war dem deutschen Staat ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden. Anleger ließen sich dabei eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten.
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