Die Masken müssen bei Einhaltung der sozialen Distanz verwendet werden:
- in Fahrzeugen für den Intercity- (Interdistrikt) und Intracity-Personenverkehr (Bus, Taxi, U-Bahn, Elektrozug);
- in überdachten Märkten, Gastronomiebetrieben, Einzelhandelseinrichtungen und Dienstleistungseinrichtungen (außer in Fällen, in denen die Masken die Erbringung bestimmter Arten von Dienstleistungen in diesen Einrichtungen behindern);
- in den Räumlichkeiten der staatlichen Stellen, die für die Aufnahme und Bedienung von Bürgern bestimmt sind;
- in Räumlichkeiten von natürlichen und juristischen Personen, die der Kundenbetreuung dienen;
- in Büros und Industriegebäuden;
- in Kultstätten, wissenschaftlichen und medizinischen Einrichtungen, in sozialen, kulturellen und anderen geschlossenen Einrichtungen.
Tags: