Nach den Änderungen sind behinderte Kriegsveteranen bei der Einlegung von Berufungen und Beschwerden im Zusammenhang mit der Feststellung rechtlich bedeutsamer Tatsachen von staatlichen Pflichten befreit; bei der Einlegung von Rechtsbehelfen im Zusammenhang mit einem Gerichtsbeschluss und bei der Anfechtung von Gerichtsentscheidungen; bei der Neuausstellung von Kopien von Gerichtsurkunden sowie im Zusammenhang mit der Begehung von notariellen Maßnahmen beim Kauf und Verkauf von Wohnungen.
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