Nach den Änderungen sind behinderte Kriegsveteranen bei der Einlegung von Berufungen und Beschwerden im Zusammenhang mit der Feststellung rechtlich bedeutsamer Tatsachen von staatlichen Pflichten befreit; bei der Einlegung von Rechtsbehelfen im Zusammenhang mit einem Gerichtsbeschluss und bei der Anfechtung von Gerichtsentscheidungen; bei der Neuausstellung von Kopien von Gerichtsurkunden sowie im Zusammenhang mit der Begehung von notariellen Maßnahmen beim Kauf und Verkauf von Wohnungen.
Der Gesetzentwurf wurde zur Abstimmung gestellt und in erster Lesung angenommen.
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