DKP von Teilnahme an Bundestagswahl voraussichtlich ausgeschlossen

  08 Juli 2021    Gelesen: 886
  DKP von Teilnahme an Bundestagswahl voraussichtlich ausgeschlossen

Der Bundeswahlausschuss hat die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) am Donnerstag nicht zur Bundestagswahl zugelassen und die Entscheidung auf seiner offiziellen Webseite bekanntgemacht.

Zwölf von 20 geprüften politischen Vereinigungen wurden demzufolge als Parteien für die Bundestagswahl 2021 am 26. September anerkannt.

Zugelassen wurden die Menschliche Welt, die Tierschutzallianz, Die Partei, die Bayernpartei, die Gartenpartei, die Deutsche Konservative, die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), der Dritte Weg, der Südschleswigsche Wählerverband (SSW), die Europäische Partei Liebe, Bündnis C – Christen für Deutschland und die Unabhängige für bürgernahe Demokratie.

Die DKP sei hingegen unter den Vereinigungen, die als Parteien nicht anerkannt wurden, hieß es. Gegen diese Entscheidung kann nun binnen vier Tagen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben werden.

Die 1968 gegründete kommunistische Partei soll nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur die vorgeschriebenen Rechenschaftsberichte in den vergangenen sechs Jahren immer verspätet und nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist eingereicht haben. Die Berichte hätten damit nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt.

„Fristen sind Fristen“, zitiert die DPA den Bundeswahlleiter Georg Thiel.

Demnach wurde die DKP – und andere Parteien – lange zuvor auf die Mängel in ihren Rechenschaftsberichten hingewiesen. Die DKP hatte bei der Bundestagswahl 2017 bundesweit lediglich 7517 Erst- und 11.558 Zweitstimmen bekommen.

Der Bundeswahlausschuss begann am Donnerstag mit einer auf zwei Tage angesetzten Prüfung der Anmeldungen kleiner Parteien und Vereinigungen für die Bundestagswahl. Insgesamt hatten sich 87 solche Gruppierungen beim Bundeswahlleiter gemeldet. Der Bundeswahlausschuss muss prüfen, ob sie als Parteien im Sinne des Parteiengesetzes anerkannt werden können. Gruppierungen, die diese Prüfung bestehen, können an der Bundestagswahl teilnehmen, sofern sie auch die nötige Anzahl von Unterstützer-Unterschriften vorlegen.

snanews


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