Wie AzVision berichtet, laut Beschluss dürfen folgende Personen auf dem Luftweg nach Aserbaidschan ein- und ausreisen:
- aserbaidschanische Staatsbürger sowie Inhaber von Diplomatenpässen, Leiter von Auslandsvertretungen und Konsulaten in Aserbaidschan, Arbeitnehmer und deren Familienangehörige, Ausländer und Staatenlose mit Arbeitserlaubnis in Aserbaidschan, Ausländer und Staatenlose mit befristeter oder unbefristeter Aufenthaltserlaubnis in Aserbaidschan und deren Familien in Bezug auf Mitglieder (Ehefrau (Ehemann), Pflegeeltern und Kinder unter 18 Jahren sowie Kinder mit Behinderungen über 18 Jahren) sowie Personen, die durch das operative Hauptquartier des Kabinetts von Minister - innerhalb von 72 Stunden vor dem Flug auf der Grundlage eines Dokuments, das das negative Ergebnis des PCR-Tests auf COVID-19 bestätigt;
- in Bezug auf Ausländer und Staatenlose, einschließlich ihrer nahen Familienangehörigen (Ehemann, Ehefrau, Eltern, Kinder), die nahe Verwandte von aserbaidschanischen Staatsbürgern sind (ein Elternteil, Schwester, Bruder, Ehemann, Ehefrau oder Kinder, Großeltern und Enkel) - Verwandtschaft auf der Grundlage eines Dokuments, das den Grad bestätigt, und eines Dokuments, das das negative Ergebnis des PCR-Tests auf COVID-19 bestätigt, das innerhalb von 72 Stunden vor dem Flug ausgestellt wurde.
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