„Nach gegenwärtigem Stand“, heißt es in einer Mitteilung auf Twitter, werde die 3G-Regel in Wahllokalen nicht gelten. „D. h., auch ungeimpfte und ungetestete Personen können im Wahllokal wählen. Es kann je nach Land eine Maskenpflicht gelten.“ Zudem hat der Bundeswahlleiter auf die Möglichkeit der Briefwahl verwiesen.
Gerade die Briefwahl ist 2021 nach Berechnungen in einzelnen Städten so populär wie noch nie. Allein in Frankfurt hat laut der FAZ ein Viertel aller Wahlberechtigten bereits die Briefwahlunterlagen bestellt.
snanews
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