Der Appell wurde an den UN-Generalsekretär, den Sicherheitsrat der Organisation, den Hohen Kommissar für Menschenrechte, den UN-Hochkommissar für Flüchtlinge, den Menschenrechtsrat der Weltorganisation, die Führung von UNICEF, UNESCO, EU, Europarat, OSZE, internationale und europäische Ombudsmännerinstitutionen, die Asiatische Ombudsmannvereinigung, die Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) und die Ombudsmannvereinigung der Mitgliedsstaaten dieser Organisation gerichtet.
Außerdem richtete sich der Appell an die Ständige Unabhängige Menschenrechtskommission der OIC, das Europäische Netzwerk der Ombudsmänner für die Rechte der Kinder, das Internationale Friedensbüro, die Föderation für Weltfrieden, Ombudsmänner verschiedener Länder und nationale Menschenrechtsinstitutionen, Botschaften Aserbaidschans im Ausland und Botschaften ausländischer Staaten im Land sowie die Diaspora-Organisationen.
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