Dies ist in einer vorgeschlagenen Änderung der Abgabenordnung vorgesehen, berichtet AzVision.az.
Die Änderung sieht eine Befreiung von der Einkommensteuer für materielle Hilfe in Höhe von bis zu 10.000 Manat vor, die Familienangehörigen von Märtyrern im Vaterländischen Krieg sowie Kriegsbeschädigten gewährt wird.
Tags: