Im Zusammenhang mit den Provokationen Armeniens wurde ein Strafverfahren eröffnet

  17 November 2021    Gelesen: 902
  Im Zusammenhang mit den Provokationen Armeniens wurde ein Strafverfahren eröffnet

Die Generalstaatsanwaltschaft gab eine Erklärung zu der Provokation Armeniens an der Grenze ab.

Der Pressedienst der Organisation sagte gegenüber AzVision.az: "Am 16. November haben die Streitkräfte des Landes auf Anweisung der militärisch-politischen Führung Armeniens grob gegen die Bestimmungen der Dreigliedrigen Erklärung vom 10. November 2020 verstoßen. Außerdem wurden unter grober Verletzung der grundlegenden Normen und Prinzipien des Völkerrechts die Stellungen der aserbaidschanischen Armee in den Regionen Kalbadschar und Latschin mit Artillerie unterschiedlichen Kalibers beschossen.

Durch Maßnahmen der aserbaidschanischen Streitkräfte wurde die Provokation Armeniens an der Staatsgrenze verhindert. Wir bedauern jedoch zutiefst, dass infolge der Provokation 7 unserer Soldaten getötet und 10 verletzt wurden.

Märtyrer:
1) Aliyev Natig Yusif Oglu;
2) Niftalijew Umud Oruj oglu;
3) Jabbarov Orkhan Hatam Oglu;
4) Agajew Elchin Marifat oglu;
5) Khalilov Murad Galib oglu;
6) Aliyev Elchin Ramil Oglu;
7) Alizade Elmin Samir Oglu.

Die Militärstaatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren nach den einschlägigen Artikeln des Strafgesetzbuches eingeleitet.

"Die Staatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan führt die notwendigen Unterlagen durch und sammelt Beweise, um sicherzustellen, dass Soldaten der armenischen Streitkräfte, die verschiedene Verbrechen begehen, vor Gericht gestellt und gemäß dem Völkerrecht bestraft werden." - wird in der Erklärung geschrieben.


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